Bildungsministerium erhöht Hürden für Demokratieprogramme

29. Januar 2026

Politik - aktuelle Fakten und Einordnung

Gesellschaftliche Veränderungen in Schwerin

() – Das Bundesbildungsministerium unter Leitung von Karin Prien (CDU) hat die Auflagen für die kommunalen Demokratieprogramme verschärft. So dürfen die Landräte und Oberbürgermeister der kreisfreien Städte nicht mehr selbstständig die Fördergelder abrufen, berichtet der „Stern“ unter Berufung auf ein internes Schreiben des Ministeriums.

Konkret geht es um das millionenschwere Programm „Partnerschaften für Demokratie“. Ab 2026 sei „die Befassung des kommunalen Organs oder des beschlussfassenden Ausschusses“ gegenüber dem Bund nachzuweisen, heißt es in dem Schreiben. Das heißt offenbar, dass der Kreistag oder der Fachausschuss zustimmen müssen.

Aus den Ländern kommt Kritik. In Zeiten, in denen die Demokratie bedroht werde, solle das Engagement von Bürgern für die Demokratie „unterstützt und nicht erschwert werden“, sagte die Schweriner Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) dem Magazin. „Vor allem sollten keine zusätzlichen Hürden aufgebaut werden.“

Es müsse möglich sein, „Demokratieprojekte direkt zu fördern – unabhängig von den Mehrheiten in Kommunalparlamenten“, so Schwesig. Die AfD ist inzwischen in Ostdeutschland oft die stärkste kommunale Kraft. Obwohl die Partei in keinem Kreistag über eine Mehrheit der Sitze verfügt, stellt sie vielerorts die stärkste Fraktion – und fasst mithilfe von CDU und anderen Fraktionen Beschlüsse.

Das Bildungsministerium bleibt hart. „Für die Akzeptanz, das Gelingen und die Breitenwirkung von Programmen vor Ort ist es unverzichtbar, dass die kommunalen Entscheidungsträger sich ebenfalls dazu bekennen“, sagte ein Sprecher dem „Stern“. Wie die Bundesregierung zuletzt mitteilte, waren im Haushalt 2025 etwa 44,7 Millionen Euro für 332 Partnerschaften verplant. Einzelprojekte können mit bis zu 160.000 Euro gefördert werden.

Siehe auch:  Klöckner: Termin der Bundespräsidentenwahl "bis Mitte März"
Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Familienministerium (Archiv)

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  • Auflagen für kommunale Demokratieprogramme verschärft
  • Landräte und Oberbürgermeister dürfen Fördergelder nicht mehr selbstständig abrufen
  • Ab 2026 muss Zustimmung des Kreistags oder Fachausschusses nachgewiesen werden

Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?

  • Kommunale Entscheidungsträger (Landräte, Oberbürgermeister, Kreistage)
  • Ab 2026 Nachweis der Zustimmung durch kommunale Organe notwendig
  • 44,7 Millionen Euro für 332 Partnerschaften im Haushalt 2025; Einzelprojekte bis zu 160.000 Euro Förderung

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  • Landräte und Oberbürgermeister dürfen Fördergelder nicht mehr selbstständig abrufen
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