Verwaltungsgericht Hannover erkennt ADHS als seelische Störung an
Niedersachsen - Regional - aktuelle Fakten und Einordnung
Rechtsprechung zur Eingliederungshilfe in Hannover
Hannover () – Das Verwaltungsgericht Hannover hat entschieden, dass eine Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung (ADHS) eine seelische Störung im Sinne des Sozialgesetzbuchs darstellen und einen Anspruch auf Eingliederungshilfe begründen kann. Das teilte das Gericht mit.
Die 3. Kammer gab damit der Klage eines neunjährigen Grundschülers aus dem Landkreis Hildesheim gegen das dortige Jugendamt überwiegend statt.
Der Kläger leidet an einer fachärztlich diagnostizierten ADHS mit deutlicher sozialer Beeinträchtigung. Das Jugendamt hatte eine seit der ersten Klasse gewährte Schulassistenz im September 2025 abgelehnt, da es ADHS nach einer internen Weisung nicht als seelische Störung ansah.
Das Gericht widersprach dieser Auffassung ausdrücklich und stellte klar, dass ADHS in der Fachwissenschaft einhellig als seelische Störung anerkannt sei und die Voraussetzungen der Eingliederungshilfe erfüllen könne.
Das Urteil vom 23. Januar 2025 hat über den Einzelfall hinaus erhebliche Bedeutung, da es sich gegen eine bislang verbreitete gegenteilige Rechtsprechung stellt. Der Anspruch auf eine konkrete Hilfe, wie eine Schulassistenz, besteht jedoch nicht automatisch, sondern muss im Einzelfall geprüft werden.
Im konkreten Fall verpflichtete das Gericht das Jugendamt, über den Antrag des Jungen erneut zu entscheiden.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Justicia (Archiv) |
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- ADHS wird als seelische Störung anerkannt und kann Anspruch auf Eingliederungshilfe begründen.
- Das Jugendamt Hildesheim hatte die Schulassistenz für einen neunjährigen Schüler abgelehnt.
- Das Gericht verpflichtet das Jugendamt, den Antrag des Jungen erneut zu prüfen.
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- Betroffene: neunjähriger Grundschüler aus dem Landkreis Hildesheim
- Region: Landkreis Hildesheim, Deutschland
- Zahlen/Fristen: Entscheidung des Verwaltungsgerichts am 23. Januar 2025; Ablehnung von Schulassistenz seit September 2025
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