Gericht erkennt ADHS als seelische Störung an – Anspruch auf Schulassistenz möglich

30. Januar 2026

Niedersachsen - Regional - aktuelle Fakten und Einordnung

Sozialrechtliche Entscheidung in Hannover zu ADHS

() – Das Verwaltungsgericht Hannover hat entschieden, dass eine Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung (ADHS) eine seelische Störung im Sinne des Sozialgesetzbuchs darstellen und einen Anspruch auf Eingliederungshilfe begründen kann. Das teilte das Gericht am Freitag mit.

Damit gab die 3. Kammer der Klage eines neunjährigen Grundschülers aus dem Landkreis gegen das dortige Jugendamt überwiegend statt.

Der Kläger hat eine fachärztlich diagnostizierte ADHS mit deutlicher sozialer Beeinträchtigung. Das Jugendamt hatte eine zunächst bewilligte Schulassistenz im September 2025 abgelehnt, da es ADHS intern nicht als seelische Störung einstufte.

Das Gericht widersprach dieser Auffassung nach Anhörung eines kinder- und jugendpsychiatrischen Experten und stellte klar, dass ADHS in der Fachwissenschaft einhellig als seelische Störung anerkannt sei. Die Voraussetzungen für einen Anspruch nach § 35a SGB VIII könnten damit erfüllt sein.

Das Urteil vom 23. Januar 2025 verpflichtet das Jugendamt, über den Antrag auf Weiterbewilligung der Schulassistenz neu zu entscheiden.

Das Gericht betonte, dass nicht jedes Kind mit ADHS automatisch Anspruch auf eine solche Hilfe habe, sondern stets eine individuelle Prüfung notwendig sei. Mit der Entscheidung stellt sich das Verwaltungsgericht Hannover gegen eine bislang verbreitete Rechtsprechung anderer Oberverwaltungsgerichte.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Justicia (Archiv)

Vier Bürgerfragen. Klare Antworten.

Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?

  • ADHS wird als seelische Störung im Sinne des Sozialgesetzbuchs anerkannt.
  • Das Verwaltungsgericht Hannover hat die Klage eines neunjährigen Grundschülers gegen das Jugendamt überwiegend stattgegeben.
  • Das Jugendamt muss über den Antrag auf Weiterbewilligung der Schulassistenz neu entscheiden.

Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?

  • Betroffene: neunjähriger Grundschüler mit ADHS im Landkreis Hildesheim
  • Region: Niedersachsen, Deutschland
  • Frist: Entscheidung des Jugendamts über die Schulassistenz muss neu erfolgen bis September 2025

Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?

  • Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung (ADHS) wird als seelische Störung anerkannt.
  • Das Jugendamt hatte Schulassistenz wegen abweichender Auffassung abgelehnt.
  • Gericht setzt sich gegen verbreitete Rechtsprechung anderer Oberverwaltungsgerichte.

Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?

  • Entscheidung zur Anerkennung von ADHS als seelische Störung im Sinne des Sozialgesetzbuchs
  • Verpflichtung des Jugendamtes zur Neubescheidung des Antrags auf Schulassistenz
  • Individuelle Prüfung von Hilfsansprüchen für Kinder mit ADHS erforderlich

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