Polizei stellt Druckluftpistole und Messer am Flughafen sicher

2. Februar 2026

Nordrhein-Westfalen - Regional - aktuelle Fakten und Einordnung

Sicherheit am Flughafen Köln Bonn

() – Die Bundespolizei hat am Flughafen Köln eine schusswaffenähnliche Druckluftpistole in einem Reisekoffer sichergestellt. Wie die Polizei am Montag mitteilte, hatte ein Sicherheitsmitarbeiter die Beamten informiert, nachdem er das Objekt auf dem Monitor entdeckt hatte.

Der 46-jährige Besitzer des Koffers gab an, die Waffe im Internet gekauft zu haben, um auf seiner Finca auf Mallorca damit zu schießen.

Da die Druckluftpistole mit einer Energie von 7,5 Joule kein erforderliches Prüfzeichen aufwies und der Mann weder Waffenbesitzkarte noch Waffenschein vorlegen konnte, wurde die Waffe sichergestellt. Ihm droht nun ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz.

Er konnte seine Reise nach jedoch fortsetzen.

Rund zwei Stunden später wurden die Beamten erneut alarmiert. Bei einer Luftsicherheitskontrolle war im Handgepäck eines 25-jährigen Deutschen ein Einhandmesser gefunden worden.

Der Mann erklärte, das Messer in seinem Rucksack vergessen zu haben. Gegen ihn wird nun ein Ordnungswidrigkeitenverfahren nach dem Waffen- und Luftsicherheitsgesetz eingeleitet.

Auch er durfte weiterfliegen, allerdings ohne das Messer.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Schusswaffe im Reisegepäck (Archiv), Bundespolizeiinspektion Flughafen Köln Bonn via

Vier Bürgerfragen. Klare Antworten.

Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?

  • Schusswaffenähnliche Druckluftpistole in Reisekoffer am Flughafen Köln Bonn sichergestellt.
  • 46-jährigem Besitzer fehlte Prüfzeichen sowie Waffenbesitzkarte und Waffenschein, Strafverfahren wegen Waffengesetz liegt vor.
  • 25-jähriger Deutscher hatte Einhandmesser im Handgepäck, Ordnungswidrigkeitenverfahren nach Waffen- und Luftsicherheitsgesetz eingeleitet.

Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?

  • 46-jähriger Mann, Besitzer einer Druckluftpistole, betroffen von Verstoß gegen das Waffengesetz; keine Prüfzeichen, keine Waffenbesitzkarte, kein Waffenschein
  • 25-jähriger Deutscher, betroffen von Ordnungswidrigkeitenverfahren; Einhandmesser im Handgepäck vergessen
  • Region: Flughafen Köln Bonn; Zeitraum: Vorfall am Montag

Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?

  • Schusswaffenähnliche Druckluftpistole im Gepäck entdeckt
  • Besitzer hatte keine Waffenbesitzkarte oder Waffenschein
  • Einhandmesser im Handgepäck, als vergessen deklariert

Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?

  • Waffe wurde sichergestellt, da keine erforderlichen Unterlagen vorlagen.
  • Strafverfahren gegen den Kofferbesitzer wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz eingeleitet.
  • Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen den Handgepäckbesitzer nach dem Waffen- und Luftsicherheitsgesetz eingeleitet.

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