Warken lehnt Streichung von Zahnarztleistungen ab

2. Februar 2026

Politik - aktuelle Fakten und Einordnung

Gesundheitspolitik in Berlin: Zahnarztleistungen in der GKV

() – Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hat die Vorschläge des CDU-Wirtschaftsrates zur Abschaffung von Zahnarztleistungen in der GKV zurückgewiesen.

„Die Forderung, Zahnbehandlungen aus dem Leistungskatalog der GKV zu streichen, wird nicht umgesetzt“, sagte sie am Montag. „Das schließe ich aus, denn es wäre eine Abkehr des Kerngedankens unseres Solidarsystems und widerspricht dem Ziel, Prävention zu stärken.“

Zuvor hatte es parteiübergreifend Kritik an dem Vorstoß gegeben, der sich auch mehrere Politiker der Union anschlossen. So bezeichnete etwa der rheinland-pfälzische CDU-Spitzenkandidat Gordon Schnieder Forderungen nach Streichung von staatlichen Zahnarztleistungen als „absurd“. Mit der Debatte verliere man viele Bürger, die sich zu Recht Sorgen darüber machten, ob sie ihren Zahnarztbesuch nun privat zahlen müssen oder nicht, sagte er den Zeitungen der Funke-Mediengruppe.

Andreas Audretsch, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der Grünen, sagte unterdessen der „Rheinischen Post“, dass die Union arbeitende Menschen demütige und wolle, dass man wieder an den Zähnen erkenne, ob Menschen arm oder reich seien. „Nichts anderes ist die Forderung, den Besuch beim Zahnarzt aus dem Versicherungskatalog zu streichen. Das macht die Gesellschaft kaputt.“

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Nina Warken am 30.01.2026

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  • Bundesgesundheitsministerin Nina Warken lehnt die Abschaffung von Zahnarztleistungen in der GKV ab.
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  • Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU)
  • CDU-Wirtschaftsrat
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