CDU ändert Teilzeit-Antrag für Bundesparteitag
Politik - aktuelle Fakten und Einordnung
Teilzeitansprüche: CDU prüft Fehlanreize in Deutschland
Berlin () – Nach der Debatte über eine „Lifestyle“-Teilzeit will die Union jetzt Fehlanreize beim Teilzeitanspruch in Deutschland auf den Prüfstand stellen. Wie die „Rheinische Post“ (Mittwochsausgabe) berichtet, geht dies aus der finalen Version des Teilzeit-Antrags für den Bundesparteitag am 20. und 21. Februar in Stuttgart hervor. Der von der Mittelstandsunion (MIT) verwendete Begriff „Lifestyle“ findet sich darin nicht mehr.
In dem Antrag mit dem Titel „Teilzeitansprüche ordnen – Erwerbstätigkeit stärken“ heißt es nun, man wolle „staatliche Regelungen und Ansprüche daraufhin überprüfen, ob sie Fehlanreize setzen und ob dadurch höhere Erwerbsumfänge unnötig erschwert werden, oder ob es mangelnde Impulse zu mehr wirtschaftlicher Eigenständigkeit gibt, ohne dabei berechtigte Gründe wie Erziehung, Pflege oder Qualifizierung zu beeinträchtigen“.
Auch hinsichtlich der Kombination von Erwerbsarbeit und Transferleistungen „muss ein Teilzeitanspruch gut begründet sein“, heißt es in dem Antrag weiter. „Erwerbsfähige im Leistungsbezug, ohne Betreuungs- oder Pflegeverpflichtungen, denen die Aufnahme einer Vollzeittätigkeit zumutbar ist, sollen ihren Lebensunterhalt grundsätzlich durch Vollzeiterwerbstätigkeit sichern.“
In dem Beschlussvorschlag betont die CDU „ausdrücklich“ die Notwendigkeit eines geordneten und zielgerichteten Teilzeitanspruches. Das auch sei Teil einer ausgewogenen Arbeitsmarktpolitik. Wie die „Rheinische Post“ weiter berichtet, hat die Antragskommission der CDU die Annahme des Antrags empfohlen bei gleichzeitiger Überweisung an die Parteigremien und die Bundestagsfraktion.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | CDU-Logo (Archiv) |
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- Union prüft Fehlanreize beim Teilzeitanspruch in Deutschland
- Begriff "Lifestyle" aus dem Antrag gestrichen
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- Fehlanreize beim Teilzeitanspruch prüfen
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