Maja T. in Budapest zu acht Jahren Haft verurteilt
Vermischtes - aktuelle Fakten und Einordnung
Gesellschaft: Gewalt und Rechtsextremismus in Budapest
Budapest () – Im Prozess um Gewalttaten gegen mutmaßliche Rechtsextremisten in Budapest ist die non-binäre deutsche Person Maja T. zu acht Jahren Haft verurteilt worden. Das teilte das Gericht am Mittwoch mit. T. wurde demnach wegen lebensbedrohlicher Körperverletzung und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung schuldig gesprochen.
Der Prozess ist Teil des sogenannten Budapest-Komplexes, wobei es um Angriffe von Linksextremisten auf mutmaßliche Rechtsextremisten im Rahmen des sogenannten Tages der Ehre in Budapest im Februar 2023 geht.
Ungarn hatte im November 2023 einen Europäischen Haftbefehl gegen T. erlassen, die Auslieferung erfolgte im Juni 2024. Später entschied das Bundesverfassungsgericht, dass die Auslieferung von T. rechtswidrig war.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Gefängnis (Archiv) |
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- Maja T. wurde zu acht Jahren Haft verurteilt.
- Anklagepunkte: lebensbedrohliche Körperverletzung und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung.
- Ungarn erließ im November 2023 einen Europäischen Haftbefehl gegen T.
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- betrifft: non-binäre deutsche Person Maja T.
- Region: Budapest, Ungarn
- Zeitraum: Vorfall im Februar 2023, Haftstrafe von acht Jahren; Auslieferung im Juni 2024; Haftbefehl im November 2023; Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über Rechtswidrigkeit der Auslieferung
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- Gewaltakte von Linksextremisten gegen mutmaßliche Rechtsextremisten
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