Maja T. in Budapest zu acht Jahren Haft verurteilt

4. Februar 2026

Vermischtes - aktuelle Fakten und Einordnung

Gesellschaft: Gewalt und Rechtsextremismus in Budapest

Budapest () – Im Prozess um Gewalttaten gegen mutmaßliche Rechtsextremisten in Budapest ist die non-binäre deutsche Person Maja T. zu acht Jahren Haft verurteilt worden. Das teilte das Gericht am Mittwoch mit. T. wurde demnach wegen lebensbedrohlicher Körperverletzung und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung schuldig gesprochen.

Der Prozess ist Teil des sogenannten Budapest-Komplexes, wobei es um Angriffe von Linksextremisten auf mutmaßliche Rechtsextremisten im Rahmen des sogenannten Tages der Ehre in Budapest im Februar 2023 geht.

hatte im November 2023 einen Europäischen Haftbefehl gegen T. erlassen, die Auslieferung erfolgte im Juni 2024. Später entschied das Bundesverfassungsgericht, dass die Auslieferung von T. rechtswidrig war.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Gefängnis (Archiv)

Vier Bürgerfragen. Klare Antworten.

Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?

  • Maja T. wurde zu acht Jahren Haft verurteilt.
  • Anklagepunkte: lebensbedrohliche Körperverletzung und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung.
  • Ungarn erließ im November 2023 einen Europäischen Haftbefehl gegen T.

Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?

  • betrifft: non-binäre deutsche Person Maja T.
  • Region: Budapest, Ungarn
  • Zeitraum: Vorfall im Februar 2023, Haftstrafe von acht Jahren; Auslieferung im Juni 2024; Haftbefehl im November 2023; Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über Rechtswidrigkeit der Auslieferung

Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?

  • Gewaltakte von Linksextremisten gegen mutmaßliche Rechtsextremisten
  • Verurteilung von Maja T. wegen lebensbedrohlicher Körperverletzung und krimineller Vereinigung
  • Teil des Budapest-Komplexes und im Kontext des Tages der Ehre im Februar 2023

Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?

  • Ungarn hat einen Europäischen Haftbefehl gegen Maja T. erlassen.
  • Die Auslieferung von Maja T. erfolgte im Juni 2024.
  • Das Bundesverfassungsgericht entschied, dass die Auslieferung rechtswidrig war.

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