Breite Kritik an Verfahren gegen Maja T.
Vermischtes - aktuelle Fakten und Einordnung
Politik: Kritik an ungarischem Urteil in Berlin
Berlin () – Vertreter mehrerer Bundestagsfraktionen haben scharfe Kritik an Verfahren und Urteil des Budapester Stadtgerichts gegen die deutsche mutmaßlich linksextreme Person Maja T. geäußert.
Die rechtspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Carmen Wegge, sagte der „Welt“: „Das Urteil steht am Ende eines Verfahrens, in dem wesentliche rechtsstaatliche Prinzipien infrage stehen.“ Wegge verwies zudem auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in dem Fall und sagte: „Es muss nun geprüft werden, welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen, um eine Überstellung von Maja T. nach Deutschland zu ermöglichen.“
Auch die Grünen kritisieren das Verfahren. Der rechtspolitische Sprecher der Grünen-Fraktion, Helge Limburg, sagte der „Welt“: „Ein rechtsstaatliches Verfahren war in Ungarn von Anfang an nicht gewährleistet.“ Zudem forderte er: „Die Bundesregierung muss sich dringend dafür einsetzen, den durch die verfassungswidrige Auslieferung entstandenen Schaden für den Rechtsstaat zu beheben und Maja T. nach Deutschland zu holen, um hier ein faires, rechtsstaatliches Verfahren sicherzustellen.“
Die Linksfraktion äußerte scharfe Kritik. Ihr rechtspolitischer Sprecher, Luke Hoß, erklärte: „Das unverhältnismäßige Zuchthaus-Urteil zeigt, wie Orbáns rechtsautoritäre Regierung die Prinzipien von Rechtsstaatlichkeit mit Füßen tritt.“ Hoß forderte: „Maja T. muss jetzt unverzüglich nach Deutschland zurücküberstellt werden und ein erneutes, faires und rechtsstaatliches Verfahren vor einem deutschen Gericht bekommen.“
T. wurde am Mittwoch in Budapest wegen versuchter lebensgefährlicher Körperverletzung und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung zu acht Jahren Haft verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Fall hatte bereits vor der Entscheidung politische Aufmerksamkeit erlangt, auch wegen der später vom Bundesverfassungsgericht als rechtswidrig eingestuften Auslieferung von T. nach Ungarn.
In dem Verfahren wurde T. von drei Strafverteidigern vertreten, darunter dem Berliner Anwalt Sven Richwin. „Trotz der hohen Strafe sind acht Jahre eine Niederlage für die Staatsanwaltschaft“, sagte Richwin dem „Tagesspiegel“. „Die Anklage hatte 24 Jahre gefordert. Dann bot die Staatsanwaltschaft unserer Mandantin in einer Art Deal 14 Jahre Haft an.“
„Das von den Sicherheitsbehörden inszenierte Szenario, Maja T. sei hochgefährlich und müsse über viele Jahre weggesperrt werden, ist nicht so aufgegangen“, sagte Richwin in Anspielung auf die Ketten, in denen T. in den letzten Monaten aus der Untersuchungshaft zum Gericht gebracht worden ist. „Das Verfahren hat Ungarn international geschadet, die Öffentlichkeit in ganz Europa war überwiegend kritisch – der ungarischen Justiz ist das sicher nicht entgangen.“
Sollte das Urteil rechtskräftig werden, sagte Anwalt Richwin, werde man eine Überstellung beantragen: „Ungarns Justiz hat in Aussicht gestellt, Maja T. nach Deutschland zu überstellen. Das ist innerhalb der EU üblich. Allerdings würde in diesem Fall die verhängte Strafe anders als in vielen Verfahren wohl nicht eins zu eins angerechnet. Denn deutsche Gerichte haben festgestellt, dass die Haftbedingungen in Ungarn deutlich härter sind als in der Bundesrepublik – so war es auch im aktuellen Fall. Damit dürfte, davon gehen wir aus, ein Teil der Strafe nach einer Überstellung in deutsche Haftanstalten gekürzt werden.“
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Gefängnis (Archiv) |
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