Frankfurt stuft Moschee-Veranstaltungen nicht als Versammlungen ein
Hessen - Regional - aktuelle Fakten und Einordnung
Gesellschaftliche Debatte in Frankfurt über Versammlungen
Frankfurt () – Die Versammlungsbehörde der Stadt Frankfurt am Main hat entschieden, dass regelmäßige Veranstaltungen im Umfeld der Iman-Ali-Moschee nicht als Versammlungen im Sinne des Grundgesetzes gelten. Das teilte das Ordnungsamt mit.
Damit fällt der besondere verfassungsrechtliche Schutz der Versammlungsfreiheit für die seit 2024 donnerstags und freitags stattfindenden Zusammenkünfte an der Eschborner Landstraße weg.
Die Behörde begründet ihre Entscheidung damit, dass die Veranstaltungen überwiegend gottesdienstlichen Charakter hätten. Nach Auswertung polizeilicher Berichte entfielen durchschnittlich 92,25 Prozent der Zeit auf rituelle Handlungen wie Koranrezitationen, Predigten und Gebete.
Meinungsbildende Elemente zur Teilhabe an der öffentlichen Debatte träten deutlich in den Hintergrund. Auch die äußere Gestaltung mit Teppichen und Pavillons schaffe einen sakralen Innenraum, der nicht auf Kommunikation mit der Öffentlichkeit ausgelegt sei.
Ordnungsamtsleiter Holger Habich sagte, man lasse sich „nicht an der Nase herumführen“ und bereite der „offenkundig missbräuchlichen Berufung auf das Versammlungsgrundrecht ein Ende“.
Künftig wäre für eine Nutzung des öffentlichen Verkehrsraums im Rahmen dieser Veranstaltungen eine Sondernutzungserlaubnis nötig, die die Stadt aber nicht in Aussicht stelle. Die Entscheidung gilt als feststellender Verwaltungsakt für das gesamte Jahr 2026.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Gläubige Muslime beim Gebet in einer Moschee (Archiv) |
Vier Bürgerfragen. Klare Antworten.
Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?
- Regelmäßige Veranstaltungen im Umfeld der Iman-Ali-Moschee gelten nicht als Versammlungen im Sinne des Grundgesetzes.
- Der besondere Schutz der Versammlungsfreiheit entfällt ab 2024.
- Für die Veranstaltungen ist eine Sondernutzungserlaubnis nötig, die nicht in Aussicht gestellt wird.
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- betrifft die Iman-Ali-Moschee in Frankfurt am Main
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- Veranstaltungen an der Iman-Ali-Moschee haben überwiegend gottesdienstlichen Charakter.
- 92,25 Prozent der Zeit entfallen auf rituelle Handlungen.
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Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?
- Entscheidung der Versammlungsbehörde, regelmäßige Veranstaltungen an der Iman-Ali-Moschee nicht als Versammlungen im Sinne des Grundgesetzes anzuerkennen
- Künftig ist eine Sondernutzungserlaubnis für die Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum erforderlich, die nicht in Aussicht gestellt wird
- Entscheidung gilt als feststellender Verwaltungsakt für das gesamte Jahr 2026
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