Hubig plant elektronische Fußfessel bei häuslicher Gewalt

19. November 2025

Vermischtes - aktuelle Fakten und Einordnung

Gesellschaftliche Maßnahmen gegen häusliche Gewalt in Deutschland

() – Opfer häuslicher oder partnerschaftlicher Gewalt sollen künftig besser geschützt werden. Das Bundeskabinett will am Mittwoch einen Gesetzentwurf beschließen, der den Einsatz elektronischer Fußfesseln für gewalttätige Partner ermöglicht, wie die „Bild“ (Mittwochausgabe) berichtet.

Der Entwurf sieht vor, dass Gerichte eine solche Überwachung anordnen können, wenn für das Opfer eine konkrete Gefahr für Leben, körperliche Unversehrtheit, Freiheit oder sexuelle Selbstbestimmung besteht. Die Maßnahme soll eine bestehende Schutzanordnung – etwa ein Kontakt- oder Näherungsverbot – ergänzen. Betroffene Opfer können demnach ein Empfangsgerät erhalten, das warnt, wenn sich der Täter unerlaubt nähert.

Die Fußfessel soll nur in Hochrisikofällen und nicht gegen den Willen des Opfers angeordnet werden. Sie ist zunächst auf sechs Monate befristet und kann anschließend jeweils um drei Monate verlängert werden. Zusätzlich sollen Täter verpflichtet werden, an Gewaltpräventions- oder Sozialtrainingskursen teilzunehmen. Wer sich weigert, muss mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe rechnen.

Verstöße gegen gerichtliche Schutzanordnungen sollen künftig härter bestraft werden: Es drohen bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe. Bisher lag das Höchstmaß bei zwei Jahren.

„Häusliche Gewalt ist kein Schicksal“, sagte Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) der „Bild“. „Wir können etwas tun. Und wir müssen es. Alle paar Minuten wird in eine Frau von ihrem Partner oder Ex-Partner angegriffen. Beinahe jeden zweiten Tag tötet ein Mann seine Partnerin oder Ex-Partnerin“, so Hubig. „Unser Rechtsstaat muss mehr tun, um diese Gewalt zurückzudrängen.“

Siehe auch:  KI-Nutzung auf dem Smartphone nimmt zu
Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Stefanie Hubig am 14.11.2025

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  • Einsatz elektronischer Fußfesseln für gewalttätige Partner wird ermöglicht.
  • Überwachung kann bei konkreter Gefahr für das Opfer angeordnet werden.
  • Verstöße gegen Schutzanordnungen drohen bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe.

Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?

  • Opfer häuslicher oder partnerschaftlicher Gewalt
  • Hochrisikofälle, gerichtlich angeordnete Maßnahmen, zunächst 6 Monate, Verlängerung um 3 Monate
  • Bis zu 3 Jahre Freiheitsstrafe für Verstöße gegen Schutzanordnungen

Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?

  • Verbesserung des Opferschutzes bei häuslicher oder partnerschaftlicher Gewalt
  • Einführung elektronischer Fußfesseln für gewalttätige Partner in Hochrisikofällen
  • Strengere Bestrafung von Verstößen gegen gerichtliche Schutzanordnungen

Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?

  • Gesetzentwurf zur Verwendung elektronischer Fußfesseln für gewalttätige Partner
  • Maßnahmen zur besseren Überwachung in Hochrisikofällen anordnen
  • Verstöße gegen Schutzanordnungen härter bestrafen

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