Ostbeauftragte beklagt ungleiche Erbschaften
Politik - aktuelle Fakten und Einordnung
Gesellschaftliche Ungleichheit in Deutschland
Berlin () – Die Ostbeauftragte der Bundesregierung, Elisabeth Kaiser (SPD), beklagt eine anhaltende Ungleichheit bei den Erbschaften von Ost- und Westdeutschen.
„Personen in ostdeutschen Bundesländern erhalten seltener Schenkungen und Erbschaften als in westdeutschen Bundesländern“, sagte eine Sprecherin Kaisers dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland„. „Zusätzlich sind die Summen der Transfers wesentlich geringer.“ So habe die durchschnittliche Höhe von Erbschaften zuletzt für Westdeutschland bei 92.000 Euro und in Ostdeutschland bei 52.000 Euro gelegen.
Ursache sei die unterschiedliche Höhe der Nettovermögen. Haushalte im Osten verfügten demnach 2023 über im Schnitt 170.100 Euro, Haushalte im Westen über 364.900 Euro. „Immer mehr Ostdeutsche haben das Gefühl, wegen ungerecht verteilter Startbedingungen dauerhaft benachteiligt zu sein“, so die Sprecherin. Denn die geringeren Vermögen vieler Ostdeutscher hätten nichts mit ihrer Lebensleistung zu tun.
Kaiser selbst sagte dem RND: „Mir liegt es am Herzen, die Erbschaftsteuer gerechter und unkomplizierter zu gestalten. Derzeit werden Erben sehr großer Vermögen durch zahlreiche Ausnahmen und Sonderregelungen verschont.“ Ziel sei ein einfacheres System „ohne Schlupflöcher für extrem große Vermögen“.
Sie sagte: „Das eingesparte Geld könnte dann in unser Land zurückfließen – in Schulen, Kindertagesstätten und eine bessere Bildung. Auch der Erwerb von Wohneigentum, zu dem viele in Ostdeutschland nicht in der Lage sind, könnte mit den Einnahmen gezielt unterstützt werden, und so eine bessere Vermögensverteilung erreicht werden. Gleichzeitig sollten wir Wege suchen, wie wir das Gefälle bei den Steuereinnahmen zwischen dem Westen mit vielen und großen Erbschaften sowie dem Osten mit wenigen zu versteuernden Erbschaften solidarisch ausgleichen.“
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Elisabeth Kaiser (Archiv) |
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- Ostdeutsche erhalten seltener Erbschaften und Schenkungen als Westdeutsche.
- Durchschnittliche Höhe von Erbschaften: Westdeutschland 92.000 Euro, Ostdeutschland 52.000 Euro.
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