Justizministerin gegen Strafmündigkeit von Kindern unter 14 Jahren
Politik - aktuelle Fakten und Einordnung
Gesellschaftliche Debatte um Jugendstrafrecht in Berlin
Berlin () – In der Debatte um zunehmende extreme Gewalt unter Kindern und Jugendlichen hat sich Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) gegen eine früher einsetzende Strafmündigkeit ausgesprochen.
Mit Blick auf einen Mordfall in Dormagen, bei dem ein 14-Jähriger mutmaßlich von einem Zwölfjährigen erstochen wurde, sagte Hubig der „Rheinischen Post“ (Samstagsausgabe): „Es ist furchtbar und erschütternd, was da passiert ist. Aber das Strafrecht ist kein Allheilmittel. Wir dürfen nicht der Illusion erliegen, dass sich potenzielle Täter allein durch schärfere Strafen abschrecken lassen und dann alles gut ist. Und beim Jugendstrafrecht bin ich klar dagegen, die Strafmündigkeit ab 14 Jahren noch weiter abzusenken“, so Hubig.
„Kinder gehören nicht ins Gefängnis und nicht vors Strafgericht. Natürlich muss die Rechtsordnung reagieren, wenn ein Kind – und wir reden hier über Menschen unter 14 Jahren – eine schwere Straftat begeht. Aber dann sind in erster Linie Jugendhilfe und Familiengerichte gefragt“, sagte die Bundesjustizministerin. „Es muss darum gehen, das Kind zu unterstützen und zu erziehen, um es auf die richtige Bahn zu lenken. Im Gefängnis ist es fehl am Platz“, betonte Hubig.
Zugleich erneuerte sie ihre Forderung nach rechtlichen Einschränkungen der Social-Media-Nutzung von Kindern und Jugendlichen. „Wir müssen Wege finden, wie wir Kinder und Jugendliche besser vor den schädlichen Folgen von sozialen Medien schützen. Und zwar bald. Auch Altersbeschränkungen für soziale Medien dürfen kein Tabu sein“, sagte Hubig und plädierte für ein „stimmiges Gesamtpaket zum besseren Schutz von Kindern und Jugendlichen – also Altersbeschränkungen als eine Maßnahme von mehreren.“
Derweil kündigte die Ministerin ein neues Gesetz zum besseren Schutz von Kindern und Jugendlichen in Familien mit häuslicher Gewalt an. Sie wolle, „dass häusliche Gewalt beim Sorge- und Umgangsrecht eine Rolle spielt. Wenn ein Vater die Mutter schlägt, muss das bei einer gerichtlichen Entscheidung über das Sorge- und Umgangsrecht für die Kinder Berücksichtigung finden“, sagte Hubig der „Rheinischen Post“. „Die Kinder leiden ja mit. Hier fehlen glasklare Regeln im Gesetz. Das will ich ändern“, so die Ministerin. „Noch in diesem Frühjahr werde ich dafür einen Gesetzentwurf vorlegen und schnellstmöglich ins Kabinett einbringen“, kündigte Hubig an.
Angesichts der zunehmenden Überlastung der Justiz mahnte die Ministerin außerdem eine rasche Einigung mit den Ländern für einen neuen „Pakt für den Rechtsstaat“ angemahnt. „Es gibt mittlerweile rund eine Million offene Verfahren, die die Staatsanwaltschaften vor sich herschieben. Das kann so nicht bleiben“, sagte Hubig der „Rheinischen Post“. Deswegen habe sie den Ländern angeboten, einen neuen Pakt für den Rechtsstaat zu schließen.
„Der Bund ist bereit, hierfür rund eine halbe Milliarde Euro für Personal und Digitalisierung zur Verfügung zu stellen.“ Das Angebot sei eine Anschubfinanzierung für Stellen, die von den Ländern geschaffen werden – weil der Bund die Richter und Staatsanwälte nicht selbst bezahlen oder einstellen könne, sagte Hubig.
„Die finanziellen Spielräume sind überall ziemlich eng – in den Ländern und beim Bund“, räumte die Bundesjustizministerin ein. „Aber Rechtsstaatlichkeit darf es nicht nach Kassenlage geben. Es kann ja nicht sein, dass die Justiz vor Kriminellen kapituliert, weil das Geld fehlt. Ich gehe nicht davon aus, dass die Kolleginnen und Kollegen in den Ländern auf eine halbe Milliarde Euro verzichten wollen. Und ich bin froh, dass wir gerade über einen guten Kompromiss sprechen“, sagte Hubig. Zu der Frage, wann der neue „Pakt für den Rechtsstaat“ kommen werde, sagte die Ministerin: „Wenn wir uns geeinigt haben. Gerne so schnell wie möglich.“
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Das Strafgesetzbuch in einer Bibliothek (Archiv) |
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