Verdi und Länder einigen sich auf Tarifabschluss

14. Februar 2026

Wirtschaft - aktuelle Fakten und Einordnung

Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst Potsdam

Potsdam () – Die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi hat sich mit den Arbeitgebern auf einen Tarifabschluss für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder geeinigt.

Die Beschäftigten erhielten eine Gehaltserhöhung von insgesamt 5,8 Prozent, teilte Verdi am Samstag mit. Die Erhöhung erfolge in drei Schritten über eine Laufzeit von 27 Monaten. Nachwuchskräfte bekämen insgesamt 150 Euro mehr. Zudem würden die Arbeitsbedingungen im Osten an die West-Regelungen angeglichen, was den Kündigungsschutz und die Arbeitszeit an den Unikliniken in , und betreffe.

„Am Ende steht ein Ergebnis auf dem Niveau des Tarifvertrages für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen aus dem vorigen Jahr“, sagte Verdi-Chef Frank Werneke. Damit hielten die Länderbeschäftigten Anschluss an das Lohnniveau ihrer Kollegen, fügte er hinzu.

Der Tarifvertrag gilt für 925.000 Tarifbeschäftigte aller Bundesländer außer , wo eigene Verhandlungen laufen. Die erste Gehaltserhöhung von 2,8 Prozent tritt laut Verdi ab dem 1. April 2026 in Kraft, gefolgt von einer weiteren Erhöhung um 2,0 Prozent ab dem 1. März 2027 und einem dritten Schritt um 1,0 Prozent ab dem 1. Januar 2028. Die Zulagen für Schichtdienste und Wechselschichtdienste werden ebenfalls erhöht.

Für die studentischen Beschäftigten an Hochschulen steigen die Mindeststundenentgelte den Angaben zufolge auf 15,20 Euro ab dem Sommersemester 2026 und auf 15,90 Euro ein Jahr später. Ein Tarifvertrag für diese Gruppe wurde jedoch abgelehnt. Die „-Zulage“ bringe rund 10.000 Beschäftigten in der Hansestadt höhere Zulagen von bis zu 115 Euro.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Verdi (Archiv)

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Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?

  • Gehaltserhöhung von insgesamt 5,8 Prozent für Beschäftigte im öffentlichen Dienst der Länder in drei Schritten über 27 Monate.
  • Nachwuchskräfte erhalten insgesamt 150 Euro mehr; Arbeitsbedingungen im Osten werden an West-Regelungen angeglichen.
  • Erste Gehaltserhöhung von 2,8 Prozent ab 1. April 2026, zweite um 2,0 Prozent ab 1. März 2027, dritte um 1,0 Prozent ab 1. Januar 2028.

Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?

  • betrifft 925.000 Tarifbeschäftigte in allen Bundesländern außer Hessen
  • Gehaltserhöhung insgesamt 5,8% in drei Schritten über 27 Monate
  • studentische Beschäftigte erhalten Mindeststundenentgelte von 15,20 Euro ab Sommersemester 2026 und 15,90 Euro ab Sommersemester 2027

Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?

  • Gehaltserhöhung von insgesamt 5,8 Prozent über 27 Monate
  • Angleichung der Arbeitsbedingungen im Osten an West-Regelungen
  • Erhalt des Anschlusses an das Lohnniveau im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen

Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?

  • Gehaltserhöhung von insgesamt 5,8 Prozent für Beschäftigte im öffentlichen Dienst der Länder in drei Schritten über 27 Monate.
  • Angleichung der Arbeitsbedingungen im Osten an die West-Regelungen, insbesondere Kündigungsschutz und Arbeitszeit an Unikliniken.
  • Erhöhung der Mindeststundenentgelte für studentische Beschäftigte an Hochschulen auf 15,20 Euro ab Sommersemester 2026.

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