Kabinett beschließt Gesetzentwurf zur elektronischen Fußfessel
Politik - aktuelle Fakten und Einordnung
Gesellschaft: Neuer Gesetzesentwurf gegen häusliche Gewalt in Berlin
Berlin () – Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf beschlossen, der den Schutz vor häuslicher Gewalt verbessern soll. Der Entwurf sieht unter anderem vor, dass Familiengerichte Gewalttäter zum Tragen elektronischer Fußfesseln verpflichten können, teilte das Bundesjustizministerium am Mittwoch mit. Zudem sollen sie die Teilnahme an sozialen Trainingskursen, wie Anti-Gewalt-Trainings, anordnen können.
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig sagte, dass häusliche Gewalt „kein Schicksal“ sei und der Rechtsstaat mehr tun müsse, um insbesondere Frauen besser zu schützen. „Ich bin überzeugt: Diese Maßnahmen machen im Kampf gegen häusliche Gewalt einen echten Unterschied.“ Das Beispiel Spanien zeige, dass die elektronische Fußfessel Leben retten könne. „Auch Anti-Gewalt-Trainings können Übergriffe verhindern.“
Der Entwurf sieht auch vor, dass Verstöße gegen Gewaltschutzanordnungen schärfer geahndet werden. Das Höchstmaß der Freiheitsstrafe soll von zwei auf drei Jahre angehoben werden. Zudem sollen Familiengerichte künftig Auskünfte aus dem Waffenregister einholen dürfen, um die Gefährdungsanalyse in Gewaltschutz- und Kindschaftssachen zu verbessern.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (Archiv) |
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- Familiengerichte können Gewalttätern elektronische Fußfesseln auferlegen.
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- Betroffen: Frauen, Gewalttäter
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- Maßnahmen: elektronische Fußfesseln, Anti-Gewalt-Trainings, höhere Freiheitsstrafe (von 2 auf 3 Jahre), Auskünfte aus dem Waffenregister
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