EU-Kommission streicht Herkunftsanforderungen für grünen Stahl
Wirtschaft - aktuelle Fakten und Einordnung
Wirtschaft: Änderungen bei EU-Stahlvorgaben
Brüssel () – Die EU-Kommission will die künftigen Vorgaben zur Verwendung grünen Stahls bei öffentlichen Aufträgen lockern. Das geht aus einem Dokument der EU-Kommission hervor, über das das „Handelsblatt“ (Donnerstagausgabe) berichtet.
So muss ein Anteil des verwendeten Stahls zwar weiter verpflichtend klimaneutral produziert sein. Er muss jedoch nicht mehr zwingend in der EU hergestellt worden sein.
Konkret sieht der Vorschlag vor, dass mindestens 25 Prozent des Stahls bei öffentlichen Aufträgen emissionsarm sein muss. Die gleiche Vorgabe macht die Kommission auch für Aluminium, Zement und weitere Produkte. Hier steht jedoch der Zusatz „aus der EU“. Bei Stahl wurde dieser Zusatz gestrichen. In vorherigen Versionen des Dokuments war die Herstellung in der EU noch das entscheidende Kriterium.
Als Grund führt die EU-Kommission an, dass europäische Stahlhersteller bereits von Handelsschutzmaßnahmen profitieren würden. Ursprünglich wollte die EU-Kommission den Vorschlag zum „Industrial Accelerator Act“ in der kommenden Woche vorstellen. Es ist jedoch möglich, dass der Termin aufgrund interner Unstimmigkeiten erneut verschoben wird.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Stahlproduktion (Archiv) |
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- Künftige Vorgaben zur Verwendung grünen Stahls bei öffentlichen Aufträgen werden gelockert.
- Mindestens 25 Prozent des verwendeten Stahls müssen emissionsarm sein, keine EU-Herstellung mehr notwendig.
- Vergleichbare Vorgaben für Aluminium und Zement bleiben jedoch an die EU-Produktion gebunden.
Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?
- Betroffene: EU-Stahlhersteller, öffentliche Auftraggeber, Unternehmen im Bau- und Produktionssektor
- Stärke: Mindestens 25% emissionsarmer Stahl bei öffentlichen Aufträgen
- Zeitraum: Vorschlag zum "Industrial Accelerator Act" ursprünglich nächste Woche, mögliche Verschiebung des Termins
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- Lockerung der Vorgaben zur Verwendung grünen Stahls bei öffentlichen Aufträgen
- Verpflichtung zu klimaneutral produziertem Stahl bleibt, jedoch keine EU-Herstellung mehr erforderlich
- EU-Kommission argumentiert mit bestehenden Handelsschutzmaßnahmen für europäische Stahlhersteller
Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?
- EU-Kommission plant Lockerung der Vorgaben zur Verwendung grünen Stahls bei öffentlichen Aufträgen.
- Mindestens 25 Prozent des verwendeten Stahls muss emissionsarm sein, Herkunft außerhalb der EU erlaubt.
- Vorschlag zum "Industrial Accelerator Act" könnte erneut verschoben werden.
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