Missbrauchsbeauftragte erinnert an Meldepflicht für Schulen
Vermischtes - aktuelle Fakten und Einordnung
Gesellschaft: Schutz vor sexualisierter Gewalt in Schulen
Berlin () – Die Unabhängige Bundesbeauftragte gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen (UBSKM) Kerstin Claus hat alle Kitas und Schulen in staatlicher wie privater Trägerschaft dazu aufgefordert, ihrer Meldepflicht von sexualisierter Gewalt in den Einrichtungen nachzukommen. „Es geht mir um staatliche Verantwortung“, sagte Claus der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (Freitagausgabe).
Sie plädierte dafür, sämtliche Schülerakten bis zum hundertsten Geburtstag aufzubewahren. Außerdem fordert sie alle Bundesländer dazu auf, verpflichtende schulische Schutzkonzepte gesetzlich zu verankern. „Ich erwarte jetzt einen konsequenten Umgang mit der Vergangenheit, aber auch für die Zukunft“, sagte Claus.
Bisher gibt es gesetzliche Regelungen in Berlin, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, dem Saarland und Schleswig-Holstein. Untergesetzliche Regelungen gelten in Baden-Württemberg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Thüringen. Dort werden die Schulen angehalten, selbst Schutzkonzepte zu entwickeln. Völlig ohne Verpflichtung zu einem Schutzkonzept gegen sexualisierte Gewalt sind das Flächenland Bayern, Bremen, Hamburg, Sachsen und Sachsen-Anhalt.
Die Unfallkasse in Nordrhein-Westfalen hat im Jahr 2025 insgesamt 138 Meldungen aus Schulen, Kitas und Berufsschulen erhalten, rund 5.400 Schulen gibt es im Land. Unter den Meldungen konnten 79 Fälle sexualisierter Gewalt als Arbeitsunfälle anerkannt werden, 25 sind in der Bearbeitung, 34 erfüllten nicht die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Anerkennung. Die Unfallkassen gewähren nicht nur Rehabilitationsmaßnahmen, sondern in bestimmten schweren Fällen auch vorübergehende oder dauerhafte Renten.
Nordrhein-Westfalens Schulministerin Dorothee Feller (CDU), die auch die unionsregierten Länder in der Bildungsministerkonferenz koordiniert, sagte der Zeitung, sie werde den Hinweis der UBSKM aufgreifen und ihn in der Bildungsministerkonferenz zur Sprache bringen. „Mein Ziel ist, dass Missbrauchsopfer überall in Deutschland sämtliche Leistungen bekommen, die ihnen zustehen“, so Feller.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Klassenraum in einer Schule (Archiv) |
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Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?
- Alle Kitas und Schulen sollen ihrer Meldepflicht von sexualisierter Gewalt nachkommen.
- Schülerakten sollen bis zum hundertsten Geburtstag aufbewahrt werden.
- Bundesländer werden aufgefordert, gesetzliche Schutzkonzepte für Schulen zu verankern.
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- Kitas und Schulen in staatlicher und privater Trägerschaft
- Schülerakten sollen bis zum hundertsten Geburtstag aufbewahrt werden
- Bundesländer mit gesetzlichen Regelungen: Berlin, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Schleswig-Holstein; ohne Verpflichtung: Bayern, Bremen, Hamburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt
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- Einbringung des Themas in die Bildungsministerkonferenz durch Nordrhein-Westfalens Schulministerin
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