Gericht verurteilt Frau wegen Beihilfe zu rechtsterroristischer Vereinigung
Baden-Württemberg - Regional - aktuelle Fakten und Einordnung
Gesellschaft: Urteil gegen Rechtsextremistin in Stuttgart
Stuttgart () – Das Oberlandesgericht Stuttgart hat eine 61-jährige Frau wegen Beihilfe zur Gründung einer rechtsterroristischen Vereinigung zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt. Das Gericht teilte am Donnerstag mit, dass die Angeklagte dem als ‚Gruppe S.‘ bekannten Rädelsführer bei der Suche nach Gleichgesinnten für geplante Anschläge geholfen habe.
Nach den Feststellungen des 5. Strafsenats lernte die Frau den von rechtsextremem Gedankengut geprägten S. im Sommer 2019 über das Internet kennen.
Sie vermittelte ihm Kontakte zu zahlreichen Personen, die sie im Rahmen ihrer Internetaktivitäten kennengelernt hatte. Spätestens seit Anfang September 2019 habe sie die gewalttätigen Pläne des S. für möglich gehalten und gebilligt.
Bei einem Treffen in Minden am 8. Februar 2020 erläuterte S. seinen Plan, Anschläge auf fünf oder sechs Moscheen zu verüben, um einen Bürgerkrieg auszulösen.
Die Vereinigung wurde jedoch bereits am 14. Februar 2020 durch Festnahmen zerschlagen. Das Urteil gegen die Frau ist rechtskräftig, da alle Beteiligten auf Rechtsmittel verzichtet haben.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Justicia (Archiv) |
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