AfD-Bundestagsfraktion schließt Jan Wenzel Schmidt aus

3. März 2026

Politik - aktuelle Fakten und Einordnung

Politik: Ausschluss von AfD-Abgeordnetem in Berlin

() – Die AfD-Bundestagsfraktion hat den Abgeordneten Jan Wenzel Schmidt aus ihren Reihen ausgeschlossen. Das wurde am Dienstag am Rande der Fraktionssitzung bekannt.

Laut Teilnehmern soll es knapp 100 Stimmen für den Ausschluss gegeben haben, bei jeweils etwa einem Dutzend Nein-Stimmen und Enthaltungen. Erforderlich für einen Rauswurf war eine Zwei-Drittel-Mehrheit, die wurde damit deutlich übertroffen.

Schmidt hatte zuvor noch angeboten, seine Fraktionsmitgliedschaft bis zur Sommerpause ruhen zu lassen – das überzeugte die Fraktionskollegen offensichtlich nicht. Vorangegangen war ein Parteiausschlussverfahren des AfD-Landesvorstands in -Anhalt, wo Schmidt zuvor Generalsekretär war und im Landtag saß und bei der Bundestagswahl 2025 ein Direktmandat geholt hatte.

Gegen Schmidt gab es eine ganze Reihe an Vorwürfen, darunter angebliche Geschäftsbeziehungen nach und mögliche Unregelmäßigkeiten der Beschäftigung von Mitarbeitern. Schmidt wies die Vorwürfe zurück und erhob seinerseits schwerwiegende Anschuldigungen der Vetternwirtschaft gegen eine Führungsgruppe des AfD-Landesvorstands .

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Jan Wenzel Schmidt (Archiv)

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  • AfD-Bundestagsfraktion schließt Jan Wenzel Schmidt aus ihren Reihen.
  • Ausschluss erfolgte mit knapp 100 Stimmen; Zwei-Drittel-Mehrheit deutlich übertroffen.
  • Schmidt zuvor Generalsekretär der AfD in Sachsen-Anhalt; Vorwürfe umfassen Geschäftsbeziehungen nach China und mögliche Unregelmäßigkeiten.

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  • Ausschluss von Jan Wenzel Schmidt aus der AfD-Bundestagsfraktion mit knapp 100 Stimmen
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