Thüringen und Rheinland-Pfalz fordern klare Regeln für Pflegebudget
Regional - Rheinland-Pfalz - aktuelle Fakten und Einordnung
Pflegepolitik in Thüringen und Rheinland-Pfalz
Erfurt () – Thüringen und Rheinland-Pfalz bringen morgen im Bundesrat einen Entschließungsantrag zur sachgerechten Nutzung des Pflegebudgets in Krankenhäusern ein. Das teilte das Thüringer Sozialministerium am Donnerstag mit.
Ziel sei es, Fehlanreize zu beseitigen, die dazu führen, dass hoch qualifizierte Pflegefachkräfte für Tätigkeiten wie Bettenaufbereitung oder Patiententransport eingesetzt werden.
Hintergrund ist eine seit 2025 geltende Regelung, die es Krankenhäusern untersagt, Personal ohne Berufsabschluss über das Pflegebudget zu refinanzieren. In der Praxis habe dies laut Ministerium dazu geführt, dass Servicepersonal abgebaut und stattdessen Pflegekräfte mit fachfremden Aufgaben betraut werden.
Die Thüringer Gesundheitsministerin Katharina Schenk erklärte, in Zeiten des Fachkräftemangels könne man es sich nicht leisten, Pflegefachkräfte für Tätigkeiten einzusetzen, die nicht ihrer Ausbildung entsprächen.
Mit dem Antrag fordern die beiden Länder die Bundesregierung auf, einen gesetzlichen Vorschlag vorzulegen, der den qualifikationsfremden Einsatz von über das Pflegebudget finanzierten Kräften ausschließt. Ein möglicher Lösungsansatz seien verbindliche Tätigkeitsprofile.
Das 2020 eingeführte Pflegebudget solle als ‚Schutzschirm‘ für Pflegekräfte dienen und sicherstellen, dass jede benötigte Stelle besetzt und gegenfinanziert wird, so Schenk.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Seniorin (Archiv) |
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- Thüringen und Rheinland-Pfalz bringen Entschließungsantrag im Bundesrat ein zur Nutzung des Pflegebudgets in Krankenhäusern
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- Thüringen und Rheinland-Pfalz bringen einen Entschließungsantrag im Bundesrat ein.
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