Bundestag beschließt Bürgergeld-Reform

5. März 2026

Politik - aktuelle Fakten und Einordnung

Bundestag reformiert Grundsicherung in Berlin

() – Der Bundestag hat die geplanten Verschärfungen beim Bürgergeld auf den Weg gebracht. In namentlicher Abstimmung votierten am Donnerstag 321 Abgeordnete für die Umgestaltung des Bürgergelds zu einer neuen Grundsicherung. 268 Parlamentarier stimmten dagegen und zwei enthielten sich.

Ein Kernelement der Reform ist, dass die soziale Mindestsicherung künftig nicht mehr „Bürgergeld“, sondern „Grundsicherungsgeld“ heißen soll. Das geht mit verschärften Mitwirkungspflichten und härteren Sanktionsandrohungen einher. Wer eine Fördermaßnahme abbricht oder sich nicht bewirbt, muss mit einer stärkeren Kürzung der Geldleistung rechnen als bislang. Der Regelbedarf soll um 30 Prozent für jeweils drei Monate gemindert werden können.

Wenn jemand dreimal in Folge nicht zu einem vereinbarten Termin im Jobcenter erscheint, ist im Gesetz ein gestuftes Verfahren vorgesehen. Am Ende davon kann der Anspruch auf die Leistung aufgrund von Nichterreichbarkeit auch komplett entfallen. Laut Reformtext sollen erwerbsfähige Leistungsberechtigte künftig dazu verpflichtet sein, „ihre Arbeitskraft im maximal zumutbaren Umfang einzusetzen“.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Bundestagssitzung am 05.03.2026

Vier Bürgerfragen. Klare Antworten.

Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?

  • Bürgergeld wird in "Grundsicherungsgeld" umbenannt.
  • Verschärfung der Mitwirkungspflichten und härtere Sanktionsandrohungen erfolgen.
  • Regelbedarf kann um 30 Prozent für jeweils drei Monate gekürzt werden.

Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?

  • Betroffen sind erwerbsfähige Leistungsberechtigte in Deutschland
  • Regelbedarf kann um 30 Prozent für jeweils drei Monate gemindert werden
  • Anspruch auf Leistung kann komplett entfallen nach dreimaligem Nichterscheinen im Jobcenter

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  • Umgestaltung des Bürgergelds zu einer neuen Grundsicherung
  • Verschärfung der Mitwirkungspflichten und Sanktionen
  • Verpflichtung zur maximalen Einsatz der Arbeitskraft

Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?

  • Umgestaltung des Bürgergelds zu neuer Grundsicherung
  • Einführung verschärfter Mitwirkungspflichten und Sanktionsandrohungen
  • Verpflichtung der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten zur maximalen Nutzung ihrer Arbeitskraft

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