Rheinland-Pfalz vereinfacht Genehmigungen für Wasserstoff- und Biogasanlagen
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Politik in Rheinland-Pfalz: Neue Verordnung zur Immissionsschutzreglung
Mainz () – Die rheinland-pfälzische Landesregierung hat eine neue Verordnung beschlossen, um Zuständigkeiten im Immissionsschutzrecht klarer zu regeln. Wie Klimaschutzministerin Katrin Eder mitteilte, sollen Genehmigungsverfahren für Elektrolyseure zur Wasserstoffproduktion und für Biogasanlagen künftig einheitlich bei den Struktur- und Genehmigungsdirektionen (SGD) liegen.
Bisher war die Zuständigkeit der Landesbehörden in einigen Fällen nur durch eine Auffangregelung geregelt.
Ziel der Überarbeitung sei mehr Rechtssicherheit und schnellere Verfahren für Zukunftstechnologien, so die Ministerin. Die Neuregelung passe die Landesvorschriften an bestehendes Bundesrecht an und integriere zudem die Zuständigkeiten für das Schadstoffregisterprotokoll, wodurch eine weitere Verordnung entfalle.
Die bestehende Aufgabenverteilung zwischen Kommunen und Landesbehörden bleibe weitgehend erhalten.
Die kommunalen Spitzenverbände und betroffenen Behörden seien in die Erarbeitung eingebunden worden. Die Landesregierung verspricht sich von der Klarstellung weniger Bürokratie und effizientere Abläufe für Wirtschaft und Verwaltung.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Wasserstoff-Behälter (Archiv) |
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