Mordanklage nach tödlicher Messerattacke in Berlin-Neukölln

24. November 2025

Berlin - Regional - aktuelle Fakten und Einordnung

Gesellschaft: Mordanklage in Berlin-Neukölln

() – Die Berliner Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen einen 23-Jährigen wegen Mordes im Körnerpark erhoben. Wie die Behörde am Montag mitteilte, soll der Beschuldigte im Juni einen 28-Jährigen nach vorangegangenen Streitigkeiten in sozialen Medien mit einem Jagdmesser erstochen haben.

Die Tat soll sich am 22. Juni gegen 14:50 Uhr im Körnerpark in Neukölln ereignet haben, als der spätere Tote noch flüchtete, aber in der Nähe des Brunnens gestellt und durch mehrere Stiche tödlich verletzt wurde.

Der Staatsanwaltschaft zufolge geht sie davon aus, dass der Angeschuldigte aus gekränkter Ehre und zur Bestrafung handelte, was das Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe erfülle. Zudem wird dem 23-Jährigen eine gemeinschaftliche gefährliche Körperverletzung vorgeworfen: Ende Mai soll er zusammen mit einem 24-jährigen Mitangeklagten einen 21-jährigen Arbeitskollegen in einer Marienfelder Bäckerei mit einem Messer attackiert und lebensgefährlich verletzt haben.

Beide Angeschuldigten bestreiten die Tatvorwürfe und befinden sich in Untersuchungshaft.

Anhaltspunkte für eine eingeschränkte Schuldfähigkeit liegen nicht vor. Die Anklage wegen Mordes wurde beim Landgericht Berlin I erhoben, während die frühere Messerattacke nicht als versuchtes Tötungsdelikt gewertet wird, da der 23-Jährige freiwillig von weiteren Stichen abgesehen haben soll.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
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  • Anklage gegen 23-Jährigen wegen Mordes im Körnerpark erhoben.
  • Mordtat am 22. Juni, 28-Jähriger wurde mit Jagdmesser erstochen.
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  • Betroffene: 23-Jähriger (Angeklagter), 28-Jähriger (Opfer), 24-jähriger Mitangeklagter, 21-jähriger Arbeitskollege (weiteres Opfer)
  • Regionen: Berlin, Neukölln
  • Zahlen/Fristen: Mordtat am 22. Juni, gefährliche Körperverletzung Ende Mai, Anklage beim Landgericht Berlin I

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  • Tötung aus gekränkter Ehre und zur Bestrafung
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  • Anklageerhebung wegen Mordes gegen 23-Jährigen
  • Beschuldigung wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung
  • Beide Angeschuldigten befinden sich in Untersuchungshaft
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