Zoll sichert über zwei Tonnen Röstkaffee in Rostock

24. November 2025

Mecklenburg-Vorpommern - Regional - aktuelle Fakten und Einordnung

Zollkontrolle in Rostock: Röstkaffee sichergestellt

() – Der Zoll hat rund zwei Tonnen Röstkaffee sichergestellt. Der Fahrer eines LKW wurde von einer Zollstreife am Rostocker Fährterminal kontrolliert, nachdem er die Frachtpapiere vorgelegt hatte, die fünf Paletten mit dem Röstkaffee auswiesen, teilte der Zoll am Montag mit.

Der Kaffee sollte von nach transportiert werden.

Die Kontrolle am Donnerstag ergab, dass der Fahrer die Anzeigepflicht für die Durchfuhr von Kaffee aus anderen Mitgliedstaaten nicht erfüllt hatte. Eine Nachfrage beim zuständigen Hauptzollamt bestätigte, dass er die erforderlichen Nachweise nicht vorlegen konnte.

In solchen Fällen wird die Kaffeesteuer fällig, erklärte Sabine Mattil, Pressesprecherin des Hauptzollamtes .

Gegen den Fahrer wurde ein Steuerstrafverfahren eingeleitet, und es wurde ein Steuerbescheid in Höhe von mehr als 4.500 Euro erstellt. Der Röstkaffee wurde sichergestellt, und die weiteren Ermittlungen führt das Zollfahndungsamt mit Dienstsitz in Rostock.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: sichergestellter Röstkaffee (Archiv), Hauptzollamt Stralsund via

Vier Bürgerfragen. Klare Antworten.

Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?

  • Zoll sichert rund zwei Tonnen Röstkaffee am Rostocker Fährterminal.
  • Fahrer konnte erforderliche Nachweise für Kaffee-Durchfuhr nicht vorlegen.
  • Steuerstrafverfahren gegen den Fahrer eingeleitet, Steuerbescheid über mehr als 4.500 Euro erstellt.

Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?

  • Betroffen: Fahrer eines LKW
  • Region: Rostock, Deutschland
  • Höhe der Steuer: mehr als 4.500 Euro

Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?

  • Kontrolle am Rostocker Fährterminal durch Zollstreife
  • Fahrer konnte Anzeigepflicht und erforderliche Nachweise nicht vorlegen
  • Einleitung eines Steuerstrafverfahrens wegen nicht entrichteter Kaffeesteuer

Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?

  • Steuerstrafverfahren gegen den Fahrer eingeleitet
  • Steuerbescheid in Höhe von mehr als 4.500 Euro erstellt
  • Weitere Ermittlungen durch das Zollfahndungsamt Hamburg
Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH