SPD knüpft neue Cyberabwehr-Befugnisse an Bedingungen
Politik - aktuelle Fakten und Einordnung
Sicherheitspolitik und Cyberabwehr in Deutschland
Berlin () – In der Großen Koalition bahnt sich ein Streit über die künftigen Befugnisse deutscher Sicherheitsbehörden im Internet an. Johannes Schätzl, digitalpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, warnt das Bundesinnenministerium davor, Bundespolizei, Bundeskriminalamt (BKA) und Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) mit Kompetenzen für digitale Gegenangriffe auszustatten.
Hintergrund ist ein Gesetzentwurf, der den Behörden künftig erlauben soll, aktiv in fremde IT-Systeme einzugreifen. Der SPD-Experte begrüßt zwar die grundsätzliche Stärkung der Cyberabwehr, zieht aber bei offensiven Maßnahmen eine Grenze. „Es gibt klare rote Linien: Hackbacks im Sinne eines digitalen Gegenangriffs lehne ich ab“, sagte Schätzl dem „Handelsblatt“ (Montagausgabe). Es bedürfe daher einer „eindeutigen gesetzlichen Definition dessen, was unter einem `Hackback` zu verstehen ist“. Nur mit klaren Begriffen ließen sich Befugnisse, Grenzen und Verantwortlichkeiten rechtssicher bestimmen.
Für ebenso problematisch hält der SPD-Politiker das Eindringen in oder das Manipulieren von Systemen, wenn nicht zweifelsfrei feststehe, dass es sich tatsächlich um die Infrastruktur des Angreifers handelt. „Wer vorschnell reagiert, läuft Gefahr, Unbeteiligte zu treffen oder bestehende Konflikte zu eskalieren“, sagte Schätzl.
Er sieht daher auch internationale Regeln als verbindlichen Rahmen. „Das Völkerrecht und die Genfer Konventionen setzen auch im Cyberraum natürliche und verbindliche Grenzen staatlichen Handelns.“ Maßnahmen dürften nicht dazu führen, „dass internationale Rechtsnormen ausgehöhlt oder zivile Infrastrukturen in Mitleidenschaft gezogen werden“.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
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