SPD knüpft neue Cyberabwehr-Befugnisse an Bedingungen

30. März 2026

Politik - aktuelle Fakten und Einordnung

Sicherheitspolitik und Cyberabwehr in Deutschland

() – In der Großen Koalition bahnt sich ein Streit über die künftigen Befugnisse deutscher Sicherheitsbehörden im Internet an. Johannes Schätzl, digitalpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, warnt das Bundesinnenministerium davor, Bundespolizei, Bundeskriminalamt (BKA) und Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) mit Kompetenzen für digitale Gegenangriffe auszustatten.

Hintergrund ist ein Gesetzentwurf, der den Behörden künftig erlauben soll, aktiv in fremde IT-Systeme einzugreifen. Der SPD-Experte begrüßt zwar die grundsätzliche Stärkung der Cyberabwehr, zieht aber bei offensiven Maßnahmen eine Grenze. „Es gibt klare rote Linien: Hackbacks im Sinne eines digitalen Gegenangriffs lehne ich ab“, sagte Schätzl dem „Handelsblatt“ (Montagausgabe). Es bedürfe daher einer „eindeutigen gesetzlichen Definition dessen, was unter einem `Hackback` zu verstehen ist“. Nur mit klaren Begriffen ließen sich Befugnisse, Grenzen und Verantwortlichkeiten rechtssicher bestimmen.

Für ebenso problematisch hält der SPD-Politiker das Eindringen in oder das Manipulieren von Systemen, wenn nicht zweifelsfrei feststehe, dass es sich tatsächlich um die Infrastruktur des Angreifers handelt. „Wer vorschnell reagiert, läuft Gefahr, Unbeteiligte zu treffen oder bestehende Konflikte zu eskalieren“, sagte Schätzl.

Er sieht daher auch internationale Regeln als verbindlichen Rahmen. „Das Völkerrecht und die Genfer Konventionen setzen auch im Cyberraum natürliche und verbindliche Grenzen staatlichen Handelns.“ Maßnahmen dürften nicht dazu führen, „dass internationale Rechtsnormen ausgehöhlt oder zivile Infrastrukturen in Mitleidenschaft gezogen werden“.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Sitz von BSI und BMI (Archiv)

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  • Streit über künftige Befugnisse deutscher Sicherheitsbehörden im Internet
  • Johannes Schätzl warnt vor digitalen Gegenangriffen durch BKA, Bundespolizei und BSI
  • Notwendigkeit einer klaren gesetzlichen Definition von "Hackback" betont

Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?

  • Betroffen: Bundespolizei, Bundeskriminalamt (BKA), Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)
  • Zielgruppe: Deutsche Sicherheitsbehörden, IT-Sicherheitsexperten, Gesetzgeber
  • Region: Deutschland, internationaler Cyberraum

Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?

  • Streit um Befugnisse deutscher Sicherheitsbehörden im Internet
  • Gesetzentwurf erlaubt Eingriffe in fremde IT-Systeme
  • Gefahr von Eskalation und unbeteiligten Schäden bei offensiven Maßnahmen

Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?

  • Warnung des digitalpolitischen Sprechers der SPD vor digitalen Gegenangriffen durch Sicherheitsbehörden
  • Bedarf an eindeutiger gesetzlicher Definition für Hackbacks und klare Regeln zur Cyberabwehr
  • Forderung nach internationalen Regeln zur Wahrung von Völkerrecht und Schutz ziviler Infrastrukturen
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