Finanzierung von Luftverkehrsteuer-Senkung ab 2027 weiter unklar
Vermischtes - aktuelle Fakten und Einordnung
Wirtschaft: Steuerreform im Luftverkehr Berlin
Berlin () – Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder (CDU) sucht offenbar weiter nach Mitteln zur Gegenfinanzierung der geplanten Senkung der Luftverkehrsteuer, die das Bundeskabinett an diesem Mittwoch auf den Weg bringen will und die laut Gesetzentwurf zum 1. Juli in Kraft treten soll. „Die konkrete Gegenfinanzierung der Steuermindereinnahmen in den Folgejahren ist Gegenstand der laufenden regierungsinternen Haushaltsaufstellung“, sagte eine Sprecherin des Ministeriums der „Rheinischen Post“ (Mittwochausgabe).
In dem Gesetzentwurf heißt es, die entstehenden Steuermindereinnahmen seien im Etat des Verkehrsministeriums „vollständig zu erwirtschaften“. Die Sprecherin erklärte weiter, das Bundesministerium begrüße den vorliegenden Gesetzentwurf ausdrücklich.
Die Absenkung der Steuersätze stärke die Wettbewerbsfähigkeit des Luftverkehrsstandorts Deutschland und trage dazu bei, Verlagerungseffekte auf ausländische Flughäfen zu vermeiden. „Gleichzeitig unterstützt sie die Erholung der Luftverkehrsbranche nach den pandemiebedingten Einbrüchen und ermöglicht wettbewerbsfähigere Ticketpreise für Reisende“, sagte die Sprecherin.
Laut Entwurf belaufen sich in diesem Jahr die Mindereinnahmen auf 185 Millionen Euro, 2027 auf 340 Millionen, 2028 auf 345 Millionen, 2029 auf 350 Millionen und im Jahr 2030 auf 355 Millionen Euro. Die derzeit geltenden gesetzlichen Steuersätze sollen zum 1. Juli 2026 auf das Niveau vor dem 1. Mai 2024 reduziert werden.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Flugzeugkabine mit Cockpit-Tür (Archiv) |
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Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?
- Bundesverkehrsminister sucht Finanzierung für Senkung der Luftverkehrsteuer ab 1. Juli 2024.
- Steuermindereinnahmen sollen vollständig im Etat des Verkehrsministeriums ausgeglichen werden.
- Mindereinnahmen pro Jahr: 185 Mio. Euro in 2024, 340 Mio. Euro in 2027, bis zu 355 Mio. Euro in 2030.
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- Zeiträume: Absenkung der Steuersätze ab 1. Juli 2026, Mindereinnahmen steigen bis 2030
- Zahlen: 185 Millionen Euro (2023), 340 Millionen Euro (2027), 345 Millionen Euro (2028), 350 Millionen Euro (2029), 355 Millionen Euro (2030)
Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?
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- Steuermindereinnahmen müssen im Etat des Verkehrsministeriums erwirtschaftet werden
- Gesetzesentwurf zur Absenkung der Steuersätze wird ausdrücklich begrüßt
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