BGH bestätigt lebenslange Haftstrafen für Mord an Chemnitzer Mediziner
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Rechtsprechung und Mordfall in Chemnitz
Leipzig () – Der in Leipzig ansässige 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision dreier Angeklagter gegen ihre Verurteilung zu lebenslangen Freiheitsstrafen wegen Mordes an einem Chemnitzer Mediziner verworfen. Das teilte der BGH am Donnerstag mit.
Die Angeklagten, darunter die Ehefrau des Opfers, eine Sprechstundenhilfe und deren Liebhaber, sollen den Mord geplant haben, um sich durch Erbschaft zu bereichern.
Laut Landgericht Chemnitz hatte die Ehefrau am Abend des 8. März 2024 die Wohnung des Opfers unter einem Vorwand verlassen und den Mitangeklagten die Schlüssel übergeben. Diese verschafften sich Zutritt zur Wohnung und erstachen den schlafenden Mediziner.
Ob beide Täter eigenhändig handelten oder einer mit Billigung des anderen, konnte nicht geklärt werden.
Das Landgericht bewertete die Tat als heimtückische Tötung aus Habgier und verurteilte die Angeklagten wegen mittäterschaftlich verübten Mordes. Der Bundesgerichtshof hob lediglich einen Teil der Einziehungsentscheidung auf, der nicht mit dem Tötungsdelikt zusammenhing, und verwies diesen zur erneuten Verhandlung an eine andere Strafkammer des Landgerichts Chemnitz (Beschluss vom 10. März 2026 – 5 StR 547/25).
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Bundesgerichtshof (Archiv) |
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