BGH bestätigt Urteil im Mordfall an 14-Jähriger in Cottbus

1. Dezember 2025

Brandenburg - Regional - aktuelle Fakten und Einordnung

Gesellschaft: Mordfall in Karlsruhe bestätigtes Urteil

() – Der Bundesgerichtshof hat die Revision eines Angeklagten verworfen, der vom Landgericht wegen Mordes an einer 14-Jährigen zu 13 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden war. Das teilte der BGH am Montag mit.

Der Angeklagte hatte die Tochter seiner Lebensgefährtin auf offener Straße mit einem Messer tödlich verletzt.

Nach den Feststellungen des Landgerichts litt der Angeklagte an einer schizoaffektiven Störung. Am Tattag griff er das Mädchen in der gemeinsamen Wohnung mit einem Messer an.

Trotz schwerer Verletzungen gelang ihr die Flucht, doch der Angeklagte verfolgte und tötete sie schließlich auf der Straße.

Das Gericht ordnete zudem die Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus an, da seine Steuerungsfähigkeit zur Tatzeit erheblich vermindert war. Die Überprüfung des Urteils ergab keine Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten, wodurch das Urteil nun rechtskräftig ist (Beschluss vom 12. November 2025 – 6 StR 336/25).

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
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  • Revision des Angeklagten verworfen
  • Verurteilung zu 13 Jahren Freiheitsstrafe wegen Mordes an 14-Jähriger
  • Angeklagter leidet an schizoaffektiver Störung, Unterbringung in psychiatrischem Krankenhaus angeordnet

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  • Angeklagter: 14-Jährige, Tochter der Lebensgefährtin
  • Region: Cottbus
  • Zeitraum: Urteil rechtskräftig ab 12. November 2025

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  • Angeklagter litt an schizoaffektiver Störung
  • Tötungsdelikt geschah im Kontext persönlicher Nähe (Tochter der Lebensgefährtin)
  • Unterbringung in psychiatrischem Krankenhaus aufgrund verminderter Steuerungsfähigkeit

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  • Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet
  • Überprüfung des Urteils ergab keine Rechtsfehler
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Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
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