Landgericht verhandelt Räumungsklage gegen Schützenverein in Twist
Niedersachsen - Regional - aktuelle Fakten und Einordnung
Räumungsklage in Twist: Gemeinde vs. Verein
Osnabrück () – Das Landgericht Osnabrück verhandelt am Donnerstag eine Räumungsklage der Gemeinde Twist gegen den Schützenverein St. Georg Twist/Mitte. Die Gemeinde will das seit 1990 verpachtete Grundstück, auf dem der Verein ein Schützenhaus mit Schießstand errichtet hat, für ein Einzelhandelsunternehmen nutzen und hatte das Pachtverhältnis im Sommer 2024 zum 31. Juli 2025 gekündigt, wie das Gericht mitteilte.
Der Verein weigert sich jedoch zu räumen.
Er bezweifelt, dass das von der Gemeinde als Ersatz angebotene Grundstück ohne zusätzliche Kosten für einen Neubau genutzt werden kann. Die Gemeinde sieht die wesentlichen Fragen zur Nutzbarkeit dagegen als geklärt an und verweist darauf, mehr getan zu haben, als der ursprüngliche Pachtvertrag von 1990 mit seiner 25-jährigen Mindestlaufzeit vorsieht.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Justizzentrum (Archiv) |
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- Landgericht Osnabrück verhandelt Räumungsklage der Gemeinde Twist gegen Schützenverein St. Georg Twist/Mitte.
- Gemeinde hat Pachtverhältnis zum 31. Juli 2025 gekündigt, um Grundstück für Einzelhandelsunternehmen zu nutzen.
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