EuGH: Bayerisches Familiengeld verstößt gegen EU-Recht

16. April 2026

Bayern - Regional - aktuelle Fakten und Einordnung

EU-Recht und Familienleistung in Deutschland

() – Die Ausgestaltung des inzwischen abgeschafften bayerischen Familiengeldes ist nicht mit EU-Recht vereinbar. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil.

Die Regelung im Freistaat sah vor, dass Eltern, deren Kinder in bestimmten Mitgliedstaaten leben, weniger Familiengeld erhielten als solche, deren Kinder in oder anderen Mitgliedstaaten wohnen.

Das Familiengeld betrug grundsätzlich 250 Euro pro Monat für das erste und zweite Kind und 300 Euro ab dem dritten Kind. Für Kinder, die in anderen Ländern leben, wurden jedoch teilweise deutlich niedrigere Beträge bezahlt.

Die Europäische Kommission hatte in dieser Praxis einen Verstoß gegen die Unionsvorschriften zur Koordinierung der sozialen Sicherheitssysteme gesehen und eine Vertragsverletzungsklage gegen Deutschland eingereicht.

Der Gerichtshof stellte fest, dass die Gewährung oder Höhe von Familienleistungen nicht vom Wohnort des Kindes abhängig gemacht werden darf. Diese Praxis stelle eine mittelbare Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit dar, da sie insbesondere Wanderarbeitnehmer betreffe, deren Kinder eher in einem anderen Mitgliedstaat wohnen.

Die unterschiedliche Behandlung könne nicht mit dem Ziel gerechtfertigt werden, die Gleichbehandlung der Bezugsberechtigten unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Mitgliedstaaten zu gewährleisten.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Europäischer Gerichtshof (Archiv)

Vier Bürgerfragen. Klare Antworten.

Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?

  • Ausgestaltung des bayerischen Familiengeldes unvereinbar mit EU-Recht.
  • EU-Kommission reichte Vertragsverletzungsklage gegen Deutschland ein.
  • Gerichtshof stellte fest, dass Familienleistungen nicht vom Wohnort des Kindes abhängig gemacht werden dürfen.

Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?

  • Betrifft Eltern in Deutschland und andere EU-Mitgliedstaaten
  • Wanderarbeitnehmer, deren Kinder in anderen Mitgliedstaaten leben
  • Familiengeld: 250 Euro (1. und 2. Kind), 300 Euro (ab 3. Kind)

Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?

  • Ungleichbehandlung von Eltern abhängig vom Wohnort ihrer Kinder
  • Verstoß gegen EU-Recht bezüglich sozialer Sicherheitssysteme
  • Diskriminierung von Wanderarbeitnehmern generell

Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?

  • Umsetzung von Maßnahmen zur Einhaltung des EU-Rechts.
  • Überprüfung und Anpassung von Familiengeldregelungen in Bayern.
  • Sicherstellung der Gleichbehandlung von Beziehern von Familienleistungen unabhängig vom Wohnort der Kinder.
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