Geflügelpest im Landkreis Ludwigsburg breitet sich aus
Baden-Württemberg - Regional - aktuelle Fakten und Einordnung
Geflügelpest im Landkreis Ludwigsburg
Ludwigsburg () – Im Landkreis Ludwigsburg ist ein weiterer Fall von Geflügelpest bei einer Graugans nachgewiesen worden, wie das Veterinäramt mitteilte. Zusätzlich besteht bei einem tot aufgefundenen Schwan der Verdacht auf eine Infektion.
Damit gibt es nun zwei bestätigte Fälle bei Graugänsen und einen Verdachtsfall.
Die neu infizierte Graugans wurde im Blattsee bei Kirchheim am Neckar gefunden, beim Schwan handelt es sich um ein Tier, das in Ludwigsburg-Hoheneck entdeckt wurde. Das Friedrich-Loeffler-Institut wies bei der Graugans das hochpathogene aviäre Influenzavirus H5N1 nach, beim Schwan laufen die Untersuchungen noch.
Das Veterinäramt wird daher ab 2. Dezember eine Aufstallungspflicht für Geflügel in einem etwa 500 Meter breiten Streifen beidseits des Neckars anordnen.
Eine entsprechende Allgemeinverfügung soll am 1. Dezember veröffentlicht werden. Das Friedrich-Loeffler-Institut schätzt das Risiko einer weiteren Ausbreitung der Geflügelpest bundesweit als hoch ein.
Vier Bürgerfragen. Klare Antworten.
Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?
- Neuer Fall von Geflügelpest bei Graugans im Landkreis Ludwigsburg nachgewiesen
- Verdacht auf Infektion bei einem tot aufgefundenen Schwan
- Aufstallungspflicht für Geflügel ab 2. Dezember in einem 500 Meter breiten Streifen beidseits des Neckars
Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?
- Betroffen sind Geflügelhalter im Landkreis Ludwigsburg
- Aufstallungspflicht tritt am 2. Dezember in Kraft
- 2 bestätigte Fälle bei Graugänsen, 1 Verdachtsfall bei einem Schwan
Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?
- Nachweis von Geflügelpest (H5N1) bei einer Graugans
- Verdachtsfall bei einem toten Schwan
- Hohe Wahrscheinlichkeit der weiteren Ausbreitung der Geflügelpest bundesweit
Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?
- Anordnung einer Aufstallungspflicht für Geflügel in einem 500 Meter breiten Streifen beidseits des Neckars
- Veröffentlichung einer entsprechenden Allgemeinverfügung am 1. Dezember
- Risiko einer weiteren Ausbreitung der Geflügelpest bundesweit als hoch eingestuft
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