Berliner Landesmindestlohn steigt auf 14,84 Euro

6. November 2025

Berlin - Regional - aktuelle Fakten und Einordnung

Berlin: Erhöhung des Mindestlohns beschlossen

() – Das Berliner Abgeordnetenhaus hat eine Erhöhung des Landesmindestlohns beschlossen. Dies begrüßte die SPD-Fraktion am Donnerstag.

Künftig wird der Landesmindestlohn an die Entwicklung des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns gekoppelt, wobei er diesen um höchstens 1,50 Euro übersteigen darf.

Zum 1. Januar 2026 steigt der Berliner Landesmindestlohn von aktuell 13,69 Euro auf 14,84 Euro und zum 1. Januar 2027 auf 15,59 Euro. Die Koalition will damit sicherstellen, dass Menschen nach 45-jähriger Vollzeitbeschäftigung im Alter neben der Rente nicht auf ergänzende Sozialleistungen angewiesen sind.

Der arbeitspolitische Sprecher Sven Meyer betonte: „Der Mindestlohn ist richtig und wichtig, denn er sorgt für mehr soziale Gerechtigkeit, gerade bei denen, die mit ihrer Arbeit diese Stadt tagtäglich am Laufen halten.“

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Abgeordnete der SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus (Archiv)

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  • Künftig gekoppelt an den allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn, maximal 1,50 Euro darüber
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  • Erhöhung des Landesmindestlohns auf 14,84 Euro zum 1. Januar 2026 und auf 15,59 Euro zum 1. Januar 2027
  • Koppelung an den gesetzlichen Mindestlohn mit maximal 1,50 Euro darüber

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  • Künftige Kopplung des Landesmindestlohns an den allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn
  • Ziel: Vermeidung von Ergänzungsbedarf durch soziale Leistungen im Alter nach 45 Jahren Vollzeitbeschäftigung

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  • Künftige Kopplung des Landesmindestlohns an den gesetzlichen Mindestlohn
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