Landesarbeitsgericht erklärt Kündigung einer Oberärztin der TUM für unwirksam

21. April 2026

Bayern - Regional - aktuelle Fakten und Einordnung

Rechtsprechung in München: Kündigung unwirksam

() – Das Landesarbeitsgericht München hat die fristlose Kündigung einer leitenden Oberärztin der Technischen Universität München für unwirksam erklärt. Das Gericht teilte am Dienstag mit, dass die außerordentlichen Kündigungen aus dem Jahr 2024 das Arbeitsverhältnis nicht beendet hätten.

Die Kündigungen seien bereits an der Nichteinhaltung der gesetzlichen Zweiwochenfrist gescheitert.

Der Fall geht auf eine lautstarke Auseinandersetzung zwischen der Ärztin und dem Chefarzt im Februar 2024 zurück. Die Oberärztin erstattete später Strafanzeige wegen des Verdachts der Körperverletzung, was der Chefarzt bestritt.

Der Arbeitgeber, die TUM, kündigte ihr daraufhin im Juli 2024 unter anderem wegen Verleumdung und wegen einer Drucksituation im Team. Das Gericht stellte fest, dass notwendige Ermittlungen zur Aufklärung des Vorwurfs der Verleumdung nicht mit der gebotenen Eile durchgeführt worden seien.

Auch für die sogenannte Druckkündigung, die auf Beschwerden von Mitarbeitern gestützt wurde, konnte der Arbeitgeber die Einhaltung der Kündigungsfrist nicht nachweisen.

Das Gericht urteilte, dass der TUM die ausstehende Vergütung nachzuzahlen ist. Gegen das Urteil vom 21. April ist keine Revision möglich.

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  • Kündigungen scheiterten an Nichteinhaltung der gesetzlichen Zweiwochenfrist.
  • TUM muss ausstehende Vergütung nachzahlen.

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  • betrifft: leitende Oberärztin der Technischen Universität München
  • Zeitraum: Vorfälle im Februar 2024, Kündigung im Juli 2024
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