EU kritisiert Meta wegen unzureichendem Schutz von Kindern

29. April 2026

Wirtschaft - aktuelle Fakten und Einordnung

Gesellschaft: EU-Kommission überprüft Meta-Plattformen

Brüssel () – Die Europäische Kommission hat vorläufig festgestellt, dass Meta mit seinen Plattformen Instagram und Facebook gegen das Gesetz über digitale Dienste verstoße.

Laut der Kommission hat das Unternehmen es versäumt, Minderjährige unter 13 Jahren wirksam daran zu hindern, Zugang zu diesen Diensten zu erhalten. Trotz der Geschäftsbedingungen von Meta, die ein Mindestalter von 13 Jahren festlegen, seien die Maßnahmen zur Durchsetzung dieser Altersbeschränkung unzureichend, teilte die Brüsseler Behörde am Mittwoch mit.

Minderjährige könnten bei der Kontoerstellung ein falsches Geburtsdatum angeben, ohne dass wirksame Kontrollen zur Überprüfung der Richtigkeit existierten. Das Meldeverfahren für Minderjährige unter 13 Jahren sei zudem kompliziert und ineffektiv. Selbst bei einer Meldung erfolge oft keine ordnungsgemäße Verfolgung, sodass gemeldete Minderjährige weiterhin Zugang zu den Diensten hätten.

Die Kommission fordert Meta auf, seine Risikobewertungsmethoden zu überarbeiten und Maßnahmen zu verstärken, um Minderjährige unter 13 Jahren zu erkennen und zu entfernen. Sollte Meta den Anforderungen nicht nachkommen, könnte die Kommission eine Geldbuße verhängen, die bis zu sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes betragen kann.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Instagram-Logo auf einem Smartphone (Archiv)

Vier Bürgerfragen. Klare Antworten.

Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?

  • Europäische Kommission stellt fest, dass Meta gegen das Gesetz über digitale Dienste verstößt
  • Unzureichende Maßnahmen zur Altersverifikation für Minderjährige unter 13 Jahren
  • Möglichkeit der Geldbuße bis zu sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes bei Nichteinhaltung der Anforderungen

Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?

  • Betroffen: Meta, insbesondere die Plattformen Instagram und Facebook
  • Zielgruppe: Minderjährige unter 13 Jahren
  • Frist: Mögliche Geldbuße bis zu sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes bei Nichteinhaltung

Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?

  • Versäumnis von Meta, Minderjährige unter 13 Jahren effektiv vom Zugang zu ihren Diensten auszuschließen
  • Unzureichende Maßnahmen zur Durchsetzung der Altersbeschränkung in den Geschäftsbedingungen
  • Kompliziertes und ineffektives Meldeverfahren für Minderjährige, das zu unzureichender Verfolgung führt

Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?

  • Europäische Kommission fordert Meta auf, Risikobewertungsmethoden zu überarbeiten
  • Maßnahmen zur Identifikation und Entfernung von Minderjährigen unter 13 Jahren verstärken
  • Möglichkeit der Verhängung einer Geldbuße bis zu sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes bei Nichteinhaltung
Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH