Bundeskabinett beschließt Rentenerhöhung ab Juli um 4,24 Prozent
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Wirtschaft: Rentenregelung in Berlin 2026
Berlin () – Das Bundeskabinett hat die Rentenwertbestimmungsverordnung 2026 beschlossen, wodurch die gesetzlichen Renten zum 1. Juli 2026 um 4,24 Prozent steigen sollen.
Das teilte das Bundesarbeitsministerium am Montag mit. Die Anpassung steht jedoch noch unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Bundesrates.
Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) erklärte, dass die Rentenanpassung eine „gute Nachricht“ für die Rentner sei, da sie an der „Wohlstandsentwicklung der arbeitenden Bevölkerung“ teilhaben könnten. Die Verlässlichkeit der gesetzlichen Rente werde durch die Kopplung an die Löhne sichergestellt. Bas betonte zudem die Bedeutung eines stabilen Rentensystems, insbesondere in unsicheren Zeiten.
Mit dem Rentenpaket 2025 wurde die Haltelinie beim Rentenniveau bis zum 1. Juli 2031 verlängert. Maßgeblich für die Berechnung der Rentenanpassung war die anpassungsrelevante Lohnentwicklung von 4,25 Prozent. Diese basiert auf Daten des Statistischen Bundesamtes und der Entwicklung der beitragspflichtigen Entgelte der Versicherten. Die Rentenanpassung wird mit der Rentenwertbestimmungsverordnung 2026 umgesetzt und tritt am 1. Juli 2026 in Kraft.
Diese 2025 beschlossene Rentenreform kommt den Bund in diesem und im nächsten Jahr offenbar deutlich teurer zu stehen als geplant.
Dieses Jahr verursacht das auf 48 Prozent festgesetzte Rentenniveau Zusatzkosten von 408 Millionen Euro, die der Bund an die Rentenkasse überweisen muss. 2027 sind es 816 Millionen, also zusammen gut 1,2 Milliarden Euro. Das geht aus der Stellungnahme der Deutschen Rentenversicherung zur „Rentenwertbestimmungsverordnung“ 2026 des Sozialministeriums hervor, aus der das „Handelsblatt“ berichtet.
Diese Verordnung regelt die übliche Rentenerhöhung zum 1. Juli. Danach steigen die Renten dieses Jahr im Sommer um 4,24 Prozent. Erwartet worden waren nur 3,7 Prozent. Ursache sind die im vergangenen Jahr stärker als erwartet gestiegenen Löhne, die in die Rentenberechnung einfließen.
Die Zusatzkosten müssten nun 2026 als „außerplanmäßige Ausgabe“ aufgebracht werden, sagte eine Sprecherin des Ministeriums. Der zusätzliche Erstattungsbetrag für 2027 müsse noch „in der Abstimmung der Bundesregierung zu den Eckwerten des Bundeshaushalts“ berücksichtigt werden.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Strand (Archiv) |
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