Tötungsdelikt auf Kirmes in Wittlich: Gericht weist Antrag von Hinterbliebenen zurück
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Gesellschaftliche Auswirkungen des Rechtssystems in Wittlich
Wittlich () – Das Oberlandesgericht Koblenz hat den Antrag der Eltern und des Bruders eines auf einer Kirmes in Wittlich getöteten jungen Mannes als unzulässig verworfen. Das teilte das Gericht am Montag mit.
Die Hinterbliebenen hatten die Feststellung begehrt, dass die Staatsanwaltschaft Trier das Strafverfahren gegen zwei US-Soldaten rechtswidrig nicht in die deutsche Gerichtsbarkeit zurückgeholt habe.
Der 20-jährige Mann war am 19. August 2023 auf einer Kirmes in Wittlich durch Messerstiche getötet worden.
Als Tatverdächtige wurden zwei US-Staatsbürger ermittelt, die Angehörige der US-Streitkräfte waren. Nach dem NATO-Truppenstatut waren daher die US-Strafverfolgungsorgane zuständig.
Die Staatsanwaltschaft Trier hatte das in Deutschland geführte Verfahren am 21. August 2023 eingestellt und an die US-Behörden übergeben. In einem nicht-öffentlichen Militärgerichtsprozess auf der Air-Force-Basis in Spangdahlem wurden die beiden Tatverdächtigen freigesprochen.
Der 2. Strafsenat des Oberlandesgerichts Koblenz entschied mit Beschluss vom 14. April 2026, dass es für eine nachträgliche gerichtliche Feststellung an dem erforderlichen besonderen rechtlichen Interesse fehle.
Eine Wiederholungsgefahr bestehe nicht, da keine konkreten Anhaltspunkte dafür vorlägen, dass erneut ein Familienmitglied der Antragsteller Opfer einer vergleichbaren Straftat werden könnte. Auch liege kein tiefgreifender Grundrechtseingriff vor, der ein Feststellungsinteresse begründen könnte.
Die Staatsanwaltschaft habe bei der Entscheidung über eine Rückholung des Verfahrens Ermessen gehabt, eine Verpflichtung habe nicht bestanden.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Justicia (Archiv) |
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