OVG bestätigt Zwangsgeldandrohung gegen Köln wegen nächtlichen Lärms am Brüsseler Platz

13. Mai 2026

Nordrhein-Westfalen - Regional - aktuelle Fakten und Einordnung

Gesellschaftliche Herausforderungen in Köln

Münster () – Die Stadt muss weiterhin gegen den nächtlichen Lärm auf dem Brüsseler Platz vorgehen. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) für das Land in Münster hat am Mittwoch eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln bestätigt, das der Stadt ein Zwangsgeld von 5.000 Euro angedroht hatte, falls sie ihrer Verpflichtung nicht bis zum 15. Mai nachkommt.

Das teilte das OVG mit.

Das Gericht hatte die Stadt bereits mit einem rechtskräftigen Urteil vom September 2023 verpflichtet, wirksame Maßnahmen zur Lärmreduzierung zu ergreifen, um gesundheitsgefährdenden Lärm für Anwohner in der Nacht zu unterbinden. Zwei betroffene Anwohner sahen diese Verpflichtung als nicht erfüllt an und beantragten die Zwangsgeldandrohung, der das Verwaltungsgericht Köln stattgab.

Die Stadt Köln legte dagegen Beschwerde ein, die das OVG nun zurückwies.

Zur Begründung führte der 8. Senat des OVG aus, dass die Stadt ihrer Verpflichtung auch unter Berücksichtigung der bisherigen Maßnahmen, zuletzt eines Alkoholverbots von 21 bis 6 Uhr, nicht hinreichend nachgekommen sei. Aktuelle Messungen im März und April 2026 hätten trotz kühler Witterung und vorübergehender Schließung eines Lokals nächtliche Lärmwerte knapp unter der Gesundheitsgefahrengrenze ergeben.

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Es dränge sich auf, dass an wärmeren Tagen wieder mit unzumutbaren Beeinträchtigungen zu rechnen sei. Angesichts der Vielzahl der Lärmquellen fehle es an einem Gesamtkonzept zur Ermittlung, Bewertung und Evaluation der Maßnahmen.

Der Beschluss ist unanfechtbar.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Justicia (Archiv)

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  • Stadt Köln muss bis zum 15. Mai Lärmreduktionsmaßnahmen umsetzen, drohendes Zwangsgeld von 5.000 Euro
  • OVG bestätigt Verpflichtung zur Lärmreduzierung aufgrund gesundheitsgefährdender nächtlicher Lärmemissionen
  • Aktuelle Lärmmessungen ergaben Werte knapp unter der Gesundheitsgefahrengrenze, unzureichendes Gesamtkonzept zur Problemlösung

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