Staatsanwaltschaft Dresden beantragt Strafbefehle nach Brückenblockade
Regional - Sachsen - aktuelle Fakten und Einordnung
Dresden: Politische Proteste und rechtliche Konsequenzen
Dresden () – Die Staatsanwaltschaft Dresden hat Strafbefehle gegen sieben Personen wegen des Verdachts der Nötigung beantragt. Das teilte die Behörde am Dienstag mit.
Den Beschuldigten wird vorgeworfen, am 27. April 2024 den Verkehr auf der Carolabrücke blockiert zu haben.
Gegen 13:10 Uhr hätten sich die sieben Deutschen im Alter von 25 bis 30 Jahren gemeinsam mit weiteren Personen auf die Fahrbahn der Bundesstraße 170 gesetzt. Ihr Ziel sei es gewesen, den fließenden Verkehr zum Erliegen zu bringen und so auf ihre politische Agenda aufmerksam zu machen. Über 80 Fahrzeugführer seien dadurch gezwungen worden, ihre Autos auf der zweispurigen Brücke anzuhalten und bis etwa 15:00 Uhr im Stau zu verbleiben.
Die Staatsanwaltschaft hat beim Amtsgericht Dresden beantragt, gegen die sieben Beschuldigten im Strafbefehlswege jeweils Geldstrafen in Höhe von 1.800 Euro zu verhängen.
Das Ermittlungsverfahren wegen Nötigung läuft.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Polizei (Archiv) |
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