Klimaunion hält Heizungsgesetz für verfassungswidrig
Politik - aktuelle Fakten und Einordnung
Berlin: Kontroverses Heizungsgesetz im Fokus
Berlin () – Die CDU-nahe „Klimaunion“ hält das neue Heizungsgesetz der Koalition für einen verfassungswidrigen Rückschritt.
Ein Gutachten im Auftrag des Vereins, über das die FAZ berichtet, soll das belegen. Darin heißt es, das Gesetz erlaube die unbegrenzte Nutzung fossiler Heizungen über das Jahr 2045 hinaus. Bis dahin will Deutschland die Klimaneutralität erreicht haben.
Auch die „Bio-Treppe“, die stufenweise Beimischung von klimafreundlichen Gasen wie Wasserstoff oder Biogas, ändere nichts an der unbegrenzten Nutzung fossiler Heizungen. Es fehle im Gesetz außerdem ein verpflichtender Pfad für die Quote der „grünen“ Gase. Damit verstoße das Gesetz gegen die Rechtsprechung im Klimaschutzurteil des Bundesverfassungsgerichts.
Das Gutachten empfiehlt, um das Gesetz doch noch verfassungsgemäß zu gestalten, ein gesetzlich festgesetztes Betriebsende für fossile Heizungen zum 31. Dezember 2044. Das Gesetz war in der vergangenen Woche von Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) und Bauministerin Verena Hubertz (SPD) dem Kabinett vorgelegt und dort beschlossen worden.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Ausbau einer alten Gasheizung (Archiv) |
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- CDU-nahe "Klimaunion" sieht neues Heizungsgesetz als verfassungswidrigen Rückschritt an.
- Gutachten empfiehlt ein gesetzlich festgesetztes Betriebsende für fossile Heizungen zum 31. Dezember 2044.
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