Sechseinhalb Jahre Jugendstrafe nach Tod eines Zwölfjährigen in Niedernhall

18. Mai 2026

Baden-Württemberg - Regional - aktuelle Fakten und Einordnung

Gesellschaftliche Auswirkungen von Gewalt in Niedernhall

Niedernhall () – Das Landgericht hat einen 18-jährigen Angeklagten wegen Mordes in Tateinheit mit vorsätzlichem gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr zu einer Jugendstrafe von sechseinhalb Jahren verurteilt. Das teilte das Gericht am Montag mit.

Der Angeklagte hatte am Abend des 11. September 2025 auf dem Parkplatz eines Edeka-Marktes in Niedernhall einen zwölfjährigen Jungen mit seinem Fahrzeug angefahren.

Das Opfer erlitt dabei so schwere Verletzungen, dass es noch am Unfallort verstarb. Der Tat war eine Auseinandersetzung auf dem Parkplatz vorausgegangen, bei der der Zwölfjährige den Angeklagten und dessen Begleiter beleidigt und bedroht hatte.

Die Jugendkammer sah das Mordmerkmal der Heimtücke als erwiesen an, da der Angeklagte die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers ausgenutzt habe.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, binnen einer Woche kann Revision eingelegt werden. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Jugendstrafe von neun Jahren gefordert, die Verteidigung plädierte auf fahrlässige Tötung.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Justicia (Archiv)

Vier Bürgerfragen. Klare Antworten.

Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?

  • Angeklagter: 18 Jahre alt
  • Opfer: 12-jähriger Junge
  • Tatzeitpunkt: 11. September 2025
  • Strafe: sechseinhalb Jahre Jugendstrafe
  • Revision: binnen einer Woche möglich
  • Tatort: Parkplatz eines Edeka-Marktes in Niedernhall

Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?

  • Auseinandersetzung zwischen dem Angeklagten und dem Opfer auf dem Parkplatz
  • Beleidigung und Drohung des Opfers gegenüber dem Angeklagten
  • Ausnutzung der Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers durch den Angeklagten

Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?

  • Jugendstrafe von sechseinhalb Jahren für den Angeklagten verhängt
  • Mordmerkmal der Heimtücke festgestellt
  • Möglichkeit der Revision innerhalb einer Woche gegeben
Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH