Gericht bestätigt Nationalpark-Ausweisung in der Sächsischen Schweiz

2. Dezember 2025

Regional - Sachsen - aktuelle Fakten und Einordnung

Rechtsprechung zur Sächsischen Schweiz

Lohmen () – Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat die schriftlichen Urteilsgründe in einem Normenkontrollverfahren zur Nationalparkregion Sächsische Schweiz zugestellt. Das teilte das Gericht am Dienstag mit.

Mit Urteil vom 28. August hatte der 4. Senat entschieden, dass die Verordnung des Umweltministeriums in ihren wesentlichen Teilen rechtmäßig ist.

Die Gemeinde Lohmen als Antragstellerin hatte unter anderem bemängelt, das Gebiet sei nicht großräumig genug und durch menschliche Einflüsse zu stark geprägt, um als Nationalpark ausgewiesen zu werden. Das Gericht folgte diesen Einwänden nicht.

Es begründete, dass die einzigartige Erosionslandschaft mit ihren markanten Felsformationen wie der Bastei oder dem Lilienstein die Ausweisung auch auf vergleichsweise kleiner Fläche von etwa 9.350 Hektar rechtfertige. Die Schutzwürdigkeit liege weniger im Wald, der vielfach aus nicht heimischen Fichten bestehe, als in der geologischen Besonderheit.

Der Antrag der Gemeinde hatte dennoch in Teilen Erfolg.

So sind bestimmte Regelungen zur Ausweisung als Natura 2000-Gebiet aus formalen Gründen rechtswidrig. Auch die Grenzen einiger einbezogener Flurstücke seien nicht hinreichend genau bestimmt.

Zudem dürfe die Verordnung den Luftverkehr über dem Schutzgebiet nicht beschränken, da hierfür der Bund zuständig sei. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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Gegen die Nichtzulassung der Revision kann binnen eines Monats Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt werden.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Sächsische Schweiz (Archiv)

Vier Bürgerfragen. Klare Antworten.

Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?

  • Verordnung des Umweltministeriums ist in wesentlichen Teilen rechtmäßig.
  • Bestimmte Regelungen zur Ausweisung als Natura 2000-Gebiet sind rechtswidrig.
  • Verordnung darf Luftverkehr über dem Schutzgebiet nicht beschränken.

Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?

  • Betroffen: Nationalparkregion Sächsische Schweiz, Gemeinde Lohmen
  • Gerichtliche Entscheidung: Urteilen des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 28. August, noch nicht rechtskräftig
  • Frist: Beschwerde gegen Nichtzulassung der Revision innerhalb eines Monats möglich

Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?

  • Verordnung des Umweltministeriums als rechtmäßig eingestuft
  • Gemeinde Lohmen argumentierte, Gebiet sei nicht großräumig genug und zu stark durch Menschen geprägt
  • Gericht betonte geologische Besonderheit der Region als Schutzgrundsatz

Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?

  • Überprüfung und Anpassung der Verordnung des Umweltministeriums hinsichtlich der Natura 2000-Regelungen.
  • Präzisierung der Grenzen bestimmter Flurstücke.
  • Klärung der Zuständigkeit des Bundes für Luftverkehrsbeschränkungen über dem Schutzgebiet.

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