Landesregierung will Regeln für Videoüberwachung und KI-Einsatz lockern

2. Dezember 2025

Baden-Württemberg - Regional - aktuelle Fakten und Einordnung

Datenschutz und Überwachung in Baden-Württemberg

Stuttgart () – Die baden-württembergische Landesregierung hat am Dienstag eine umfassende Änderung des Landesdatenschutzgesetzes auf den Weg gebracht. Der Ministerrat hat den Gesetzentwurf auf Vorschlag von Innenminister Thomas Strobl (CDU) beschlossen, wie das Innenministerium mitteilte.

Die Neuregelung soll die Videoüberwachung im öffentlichen Raum ausbauen, den Einsatz sogenannter „Künstlicher Intelligenz“ (KI) in der Verwaltung ermöglichen und die Forschung mit personenbezogenen Daten erleichtern.

Zu den wesentlichen Neuerungen gehört, dass Videoüberwachung künftig generell zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben oder zur Ausübung des Hausrechts zugelassen werden soll. Die bisherige Beschränkung auf den Schutz bestimmter Objekte und Personen entfällt.

Die maximale Speicherfrist für Aufnahmen wird auf zwei Monate verlängert. Zudem soll KI beim Videoschutz zum Schutz von Leib und Leben sowie öffentlicher Infrastruktur eingesetzt werden dürfen.

Der Gesetzentwurf sieht außerdem vor, dass Verwaltung und Justiz KI datenschutzrechtlich rechtssicher nutzen und trainieren können.

Für die gemeinwohlorientierte Forschung sollen die Handlungsspielräume erweitert werden. Zudem soll die Verwaltung die Möglichkeit erhalten, Bescheide vollständig automatisiert, auch mittels KI, zu erlassen.

Die Landesregierung will den Entwurf nun in den Landtag einbringen.

Siehe auch:  Mehrere Unfälle im Landkreis Schwäbisch Hall
Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Überwachungskameras (Archiv)

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  • Änderung des Landesdatenschutzgesetzes in Baden-Württemberg beschlossen
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  • Betroffene: öffentliche Verwaltung, Justiz, Forschung, Bürger
  • Regionen: Baden-Württemberg
  • Zahlen/Fristen: maximale Speicherfrist für Videoaufnahmen auf zwei Monate verlängert, KI-Einsatz für Bescheide automatisiert

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  • Änderung des Landesdatenschutzgesetzes beschlossen
  • Ausbau der Videoüberwachung im öffentlichen Raum
  • Erlaubnis zur Nutzung von Künstlicher Intelligenz in der Verwaltung und Justiz

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