Landesregierung will Regeln für Videoüberwachung und KI-Einsatz lockern
Baden-Württemberg - Regional - aktuelle Fakten und Einordnung
Datenschutz und Überwachung in Baden-Württemberg
Stuttgart () – Die baden-württembergische Landesregierung hat am Dienstag eine umfassende Änderung des Landesdatenschutzgesetzes auf den Weg gebracht. Der Ministerrat hat den Gesetzentwurf auf Vorschlag von Innenminister Thomas Strobl (CDU) beschlossen, wie das Innenministerium mitteilte.
Die Neuregelung soll die Videoüberwachung im öffentlichen Raum ausbauen, den Einsatz sogenannter „Künstlicher Intelligenz“ (KI) in der Verwaltung ermöglichen und die Forschung mit personenbezogenen Daten erleichtern.
Zu den wesentlichen Neuerungen gehört, dass Videoüberwachung künftig generell zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben oder zur Ausübung des Hausrechts zugelassen werden soll. Die bisherige Beschränkung auf den Schutz bestimmter Objekte und Personen entfällt.
Die maximale Speicherfrist für Aufnahmen wird auf zwei Monate verlängert. Zudem soll KI beim Videoschutz zum Schutz von Leib und Leben sowie öffentlicher Infrastruktur eingesetzt werden dürfen.
Der Gesetzentwurf sieht außerdem vor, dass Verwaltung und Justiz KI datenschutzrechtlich rechtssicher nutzen und trainieren können.
Für die gemeinwohlorientierte Forschung sollen die Handlungsspielräume erweitert werden. Zudem soll die Verwaltung die Möglichkeit erhalten, Bescheide vollständig automatisiert, auch mittels KI, zu erlassen.
Die Landesregierung will den Entwurf nun in den Landtag einbringen.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Überwachungskameras (Archiv) |
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