BayVGH schränkt Auskunft über Gästelisten bei Staatsempfängen im Rahmen der „Ludwig-Erhard-Gipfel“ ein

20. Mai 2026

Bayern - Regional - aktuelle Fakten und Einordnung

Pressefreiheit und Datenschutz in Bayern

() – Die Presse hat bei den Staatsempfängen im Rahmen der „Ludwig-Erhard-Gipfel“ nur einen begrenzten Anspruch auf Auskunft über die Gästelisten. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) mit einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss entschieden.

Gegenstand des Verfahrens war eine Presseanfrage eines Medienunternehmens und eines Redakteurs zu den Staatsempfängen, die die Bayerische Staatsregierung in den Jahren 2022 bis 2025 im Rahmen des von einem privaten Unternehmen veranstalteten Gipfels ausrichtete.

Die Staatskanzlei hatte die Auskunft teilweise mit Verweis auf den Datenschutz verweigert. Das Verwaltungsgericht München hatte einen Eilantrag der Pressevertreter zuvor abgelehnt.

Der BayVGH gab dem Redakteur nun teilweise recht.

Die Behörde muss demnach die Namen, Funktionen und Institutionen der Gäste nennen, die tatsächlich an den Empfängen teilgenommen haben. Das Auskunftsinteresse der Presse überwiege hier die Persönlichkeitsrechte der Gäste, da diese sich durch die Teilnahme in die Öffentlichkeit begeben hätten.

Keinen Anspruch haben die Antragsteller dagegen auf die Namen der Eingeladenen, die nicht erschienen sind, sowie auf die Information, ob eine Einladung von der Staatsregierung oder dem Unternehmen ausgesprochen wurde. Der Beschluss ist unanfechtbar.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Bayerischer Verfassungsgerichtshof (Archiv)

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Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?

  • Begrenzter Anspruch der Presse auf Auskunft über Gästelisten bei Staatsempfängen
  • BayVGH entscheidet, dass Namen, Funktionen und Institutionen der anwesenden Gäste bekannt gegeben werden müssen
  • Kein Anspruch auf Namen der eingeladenen, aber nicht erschienenen Gäste oder Information über die Einladungserteilung

Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?

  • Medienunternehmen und Redakteure betroffen
  • Zeitraum der Staatsempfänge: 2022 bis 2025
  • Teilweise Auskunft über Namen, Funktionen und Institutionen der teilnehmenden Gäste

Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?

  • Begrenzter Auskunftsanspruch der Presse zu Gästelisten bei Staatsempfängen
  • Verweis auf Datenschutz durch die Staatskanzlei
  • Interessensabwägung zwischen Presseauskunft und Persönlichkeitsrechten der Gäste

Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?

  • Nennung der Namen, Funktionen und Institutionen der tatsächlich teilgenommenen Gäste bei Staatsempfängen
  • Begrenzter Anspruch auf Informationen über nicht erschienene Eingeladene
  • Unanfechtbarkeit des Beschlusses des BayVGH
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