Verfassungsbeschwerde des "Spiegel" im Wirecard-Skandal erfolgreich

3. Dezember 2025

Vermischtes - aktuelle Fakten und Einordnung

Pressefreiheit und Rechtsprechung in Karlsruhe

() – Das Bundesverfassungsgericht hat einer Verfassungsbeschwerde des Nachrichtenmagazins „Der Spiegel“ im Zusammenhang mit Berichterstattung zum Wirecard-Skandal stattgegeben. Das teilten die Karlsruher Richter am Mittwoch mit.

Das Magazin war zuvor vom Oberlandesgericht zur Unterlassung einer Wort- und Bildberichterstattung im Zusammenhang mit dem Wirecard-Skandal verurteilt worden. Der Kläger des Ausgangsverfahrens war nach den fachgerichtlichen Feststellungen bis 2018 im Wirecard-Konzern tätig und später Geschäftsführer eines Start-ups, welches durch ein Unternehmen des Wirecard-Konzerns einen Kredit erhielt. Die Entscheidung des Oberlandesgerichts verletzte nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts die Grundrechte auf Meinungs- und Pressefreiheit.

Im zugrunde liegenden Fall hatte das Oberlandesgericht die Meldungen des „Spiegel“ als unzulässige Verdachtsberichterstattung eingestuft, da es an einem hinreichenden Mindestbestand an Beweistatsachen fehle. Das Bundesverfassungsgericht kritisierte diese Einschätzung und hob hervor, dass die Pressefreiheit nicht davon abhängig gemacht werden dürfe, dass eine über den Anfangsverdacht hinausgehende Verurteilungswahrscheinlichkeit vorliege. Besonders bei komplexen Wirtschaftsstraftaten sei eine solche Berichterstattung von öffentlichem Interesse.

Darüber hinaus bemängelte das Bundesverfassungsgericht die Beurteilung der Bildberichterstattung durch das OLG. Es sei nicht ausreichend berücksichtigt worden, dass der Kläger zum Zeitpunkt der Berichterstattung eine herausgehobene berufliche Position innehatte, die ein besonderes öffentliches Informationsinteresse rechtfertige. Die Entscheidung des Oberlandesgerichts wurde aufgehoben und zur erneuten Entscheidung zurückverwiesen (Beschluss vom 3. November 2025 – 1 BvR 573/25).

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Spiegel-Redaktionsgebäude (Archiv)

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  • Bundesverfassungsgericht hat Verfassungsbeschwerde des "Spiegel" im Wirecard-Skandal stattgegeben.
  • Oberlandesgericht München hatte die Berichterstattung zuvor als unzulässige Verdachtsberichterstattung eingestuft.
  • Entscheidung des Oberlandesgerichts wurde aufgehoben und zur erneuten Entscheidung zurückverwiesen.

Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?

  • Betroffen: Nachrichtenmagazin "Der Spiegel", Kläger mit Bezug zum Wirecard-Konzern
  • Zielgruppen: Öffentlichkeit, Presse, Rechtsinteressierte
  • Fristen: Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts am 3. November 2025

Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?

  • Verfassungsbeschwerde des "Spiegel" aufgrund von Urteilen des Oberlandesgerichts München
  • Kläger war im Wirecard-Konzern tätig und hatte eine besondere berufliche Position
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  • Bundesverfassungsgericht hat Entscheidung des Oberlandesgerichts München aufgehoben.
  • Rückverweisung zur erneuten Entscheidung.
  • Schutz der Pressefreiheit und Meinungsfreiheit betont.
Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
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