Hessen entlastet Unternehmen bei Rückzahlung der Corona-Soforthilfe
Hessen - Regional - aktuelle Fakten und Einordnung
Wirtschaftliche Entlastung für hessische Unternehmen
Wiesbaden () – Das Land Hessen hat eine deutliche Entlastung für Unternehmen angekündigt, die im Rahmen des Rückmeldeverfahrens zur Corona-Soforthilfe mit Rückforderungen konfrontiert sind. Wie das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum am Freitag mitteilte, sollen rund 66.400 Fälle von einer generellen und rechtssicheren Erleichterung profitieren.
Insgesamt sollen die Betriebe um rund 66 Millionen Euro entlastet werden.
Die Neuregelung sieht unter anderem vor, dass bei rund 62.000 noch offenen Fällen verfügbare betriebliche Eigenmittel nicht mehr fördermindernd angerechnet werden. Zudem gelten im Förderzeitraum tatsächlich geleistete Darlehenstilgungen künftig als förderfähige Ausgaben.
Auch für etwa 1.100 laufende Klageverfahren sollen die Erleichterungen im Wege einvernehmlicher Einigungen berücksichtigt werden. In rund 3.262 Fällen, in denen es Überschneidungen zwischen der Corona-Soforthilfe und der Überbrückungshilfe I gibt, wird der Anrechnungsbetrag aus der Überbrückungshilfe die Rückzahlungspflicht reduzieren.
Wirtschaftsminister Kaweh Mansoori betonte, dass die neuen Regelungen die damalige tatsächliche wirtschaftliche Lage der Unternehmen präziser erfassen. „Wir gehen diesen Weg, nicht, weil wir es müssen, sondern, weil er richtig ist“, sagte Mansoori.
Die Lösung sei gerecht, da diejenigen, die die Hilfen grundlos oder wider besseren Wissens beantragt hätten, weiterhin zur Rückzahlung verpflichtet blieben. Der Bund beteiligt sich finanziell an der Entlastung mit rund 37 Millionen Euro, das Land trägt etwa 20 Millionen Euro.
Die Umsetzung erfolgt über das Regierungspräsidium Kassel, das die Unternehmen informieren wird.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | 2G und Maskenpflicht in der Gastronomie (Archiv) |
Vier Bürgerfragen. Klare Antworten.
Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?
- Hessen entlastet Unternehmen mit rund 66 Millionen Euro im Rückmeldeverfahren zur Corona-Soforthilfe
- Bei 62.000 offenen Fällen werden betriebliche Eigenmittel nicht mehr anrechnungsfähige Ausgaben
- Tatsächlich geleistete Darlehenstilgungen gelten künftig als förderfähige Ausgaben
Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?
- Unternehmen in Hessen
- 66.400 Fälle, Entlastung von rund 66 Millionen Euro
- 62.000 offene Fälle, 1.100 laufende Klageverfahren, 3.262 Überschneidungen mit Überbrückungshilfe I
Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?
- Entlastung für Unternehmen von Rückforderungen der Corona-Soforthilfe
- Anpassung der Regelungen zur Anrechnung betrieblicher Eigenmittel und Darlehenstilgungen
- Finanzielle Beteiligung des Bundes und des Landes zur Unterstützung der Unternehmen
Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?
- Rund 66.400 Unternehmen erhalten eine generelle Entlastung von etwa 66 Millionen Euro.
- Eigenmittel werden bei 62.000 offenen Fällen nicht mehr fördermindernd angerechnet.
- Das Regierungspräsidium Kassel informiert die Unternehmen über die neuen Regelungen.
- Prien verlangt von "Demokratie leben"-Programm mehr Wirksamkeit - 30. Mai 2026
- Prien offen für Gesetz gegen Bildschirmzeit für Kleinkinder - 30. Mai 2026
- CDU will Kinder mehr an Pflegekosten ihrer Eltern beteiligen - 30. Mai 2026
