CDU will Kinder mehr an Pflegekosten ihrer Eltern beteiligen

30. Mai 2026

Niedersachsen - Regional - aktuelle Fakten und Einordnung

Pflegekosten und Familienverantwortung in Berlin

() – Angesichts steigender Kosten in der Pflege fordert Unionsfraktionsvize Albert Stegemann (CDU), erwachsene Kinder künftig mehr an den Kosten ihrer pflegebedürftigen Eltern zu beteiligen.

„Ich sehe die Möglichkeit, die Einkommensgrenze, bei der man zu den elterlichen Pflegekosten herangezogen wird, herunterzusetzen“, sagte Stegemann der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (Samstagausgabe). Bislang müssen sich Kinder nach dem 2020 eingeführten Angehörigen-Entlastungsgesetz erst ab einem Jahresverdienst von mehr als 100.000 Euro an der Unterbringung ihrer Eltern beteiligen.

Diese Marke bezeichnete der Politiker rückblickend als „mehr oder weniger willkürlich“.

Bleibe ein politisches Gegensteuern aus, drohe dem Pflegesystem ein massiver Kostenanstieg. „Wenn wir nichts tun, steigen die Beiträge bis 2030 von 3,6 auf 4,6 Prozent, für Kinderlose in Richtung 5,5 Prozent“, sagte er.

Für viel Aufsehen hatte zuletzt Stegemanns Kritik an einem „Erbenschutzprogramm auf Kosten der Allgemeinheit“ gesorgt.

Mit Blick auf Immobilien, die vor einem Pflegefall an die nächste Generation überschrieben werden, legte er nun nach. Die Vermögenssituation werde oft so geregelt, dass Eltern ihr Hab und Gut rechtzeitig verteilten.

„Unter Einhaltung der 10-Jahresfristen bringt man sozusagen das Erbe in trockene Tücher“, sagte er.

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Dies wolle er dem Einzelnen gar nicht vorwerfen, es sei jedoch angewandte Praxis. „Wir müssen an diese Umgehungstatbestände ran, ob beim Eigenheim oder anderem Vermögen“, forderte der CDU-Politiker.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
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  • Einkommensgrenze für Beteiligung an Pflegekosten könnte gesenkt werden; derzeit ab 100.000 Euro Jahresverdienst.
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Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?

  • Zielgruppe: Erwachsene Kinder von pflegebedürftigen Eltern
  • Region: Deutschland
  • Frist: Anstieg der Pflegebeiträge bis 2030 von 3,6% auf 4,6%, für Kinderlose bis 5,5%

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  • Einkommensgrenze für Beteiligung der Kinder an Pflegekosten soll gesenkt werden
  • Kritik an Vermögensübertragungen vor Pflegefällen als Umgehung der Kostenbeteiligung
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