Berlin würde entführtes Passagierflugzeug nicht abschießen

22. Mai 2026

Politik - aktuelle Fakten und Einordnung

Politik: Krisenreaktion der Bundesregierung in Berlin

() – Nach der „Krisenreaktionsübung“ vom Mittwoch hat die Bundesregierung klargestellt, dass sie ein entführtes Passagierflugzeug nicht abschießen lassen würde. Die Rechtslage diesbezüglich sei „eindeutig“, sagte der stellvertretende Regierungssprecher Sebastian Hille am Freitag der .

Er verwies auf das Urteil des Bundesverfassungsgericht von 2006, wonach ein von Terroristen gekapertes Passagierflugzeug nicht abgeschossen werden dürfe, um dadurch Menschen am Boden zu retten. Entsprechende Regeln des Luftsicherheitsgesetzes waren für verfassungswidrig erklärt worden.

Der damalige Verteidigungsminister Franz Josef Jung (CDU) hatte 2007 allerdings gesagt, er würde es dennoch tun. „Wenn es kein anderes Mittel gibt, würde ich den Abschussbefehl geben, um unsere Bürger zu schützen“, sagte er mit Bezug auf das Recht des „übergesetzlichen Notstandes“.

Diesen will die aktuelle Bundesregierung allerdings offenbar nicht mehr geltend machen. Er wolle solche „Aussagen aus der Vergangenheit“ nicht kommentieren, sagte Hille.

Die Bundesregierung hatte am Mittwoch unter Leitung des Bundeskanzlers eine ressortübergreifende Krisenreaktionsübung durchgeführt – nach eigenen Angaben „erfolgreich“. In einem konkreten Szenario wurde die Reaktion auf die fiktive Entführung eines zivilen Flugzeugs im deutschen Luftraum geübt.

Dabei wurde auf Grundlage einer Kabinettsentscheidung das „entführte“ Flugzeug, das zu Testzwecken wirklich in der Luft war, von einer Alarmrotte der Bundeswehr, bestehend aus zwei Eurofighter Kampfflugzeugen, ebenfalls real „abgefangen und bis zur Landung auf einem Flugplatz in Norddeutschland begleitet“, wie es von der Bundesregierung hieß.

Siehe auch:  Justizministerin will Mord-Paragrafen bei "Femiziden" erweitern
Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Frei und Merz bei der Übung am 20.05.2026, Denzel, Jesco/BPA via

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  • Bundesregierung würde ein entführtes Passagierflugzeug nicht abschießen.
  • Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2006 als Grundlage für die rechtliche Entscheidung.
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  • Bundesregierung betrifft die Bevölkerung in Deutschland
  • Abstimmung an die rechtlichen Vorgaben sowie Sicherstellung der Luftsicherheit
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  • Bundesregierung klärt rechtliche Situation nach "Krisenreaktionsübung"
  • Bundesverfassungsgerichtsurteil von 2006 verbietet das Abschießen von entführten Flugzeugen
  • Konflikt zwischen Sicherheitsbedürfnissen und rechtlichen Vorgaben
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