Bundestag beschließt Apothekenreform
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Apothekenreform in Berlin beschlossen
Berlin () – Der Bundestag hat die Apothekenreform der Bundesregierung beschlossen. Das entsprechende Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz erzielte am Freitag im Parlament die nötige Mehrheit.
Ziel des Gesetzes ist es, Apotheken wirtschaftlich zu stärken und mit mehr Befugnissen auszustatten, um das Versorgungsangebot für die Bevölkerung zu erweitern. Vor allem kleinere und ländliche Apotheken stünden vor Herausforderungen durch Fachpersonalmangel, Strukturwandel und sinkende Wirtschaftlichkeit, heißt es in dem Regierungsentwurf. Man wolle verbesserte wirtschaftliche Rahmenbedingungen für inhabergeführte Apotheken zu schaffen. Die vor Ort verfügbare pharmazeutische Expertise solle zudem besser als bisher für die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung genutzt werden, etwa zur Prävention. Bürokratie soll abgebaut und die Eigenverantwortung der Apotheker gestärkt werden.
Der Entwurf beinhaltet zahlreiche Detailregelungen. So sollen die Anforderungen an die Gründung einer Zweigapotheke abgesenkt werden. Zweigapotheken können künftig eröffnet werden, wenn in abgelegenen Orten die Versorgung mit Arzneimitteln deutlich eingeschränkt ist. Mit Blick auf flexiblere Arbeitszeitmodelle soll die Leitung von Filial- oder Zweigapotheken auch durch zwei Personen wahrgenommen werden können. Dabei soll eine zeitliche oder organisatorische Abgrenzung der Verantwortlichkeiten ermöglicht werden.
Mit behördlicher Genehmigung sollen im Rahmen einer praktischen Erprobung erfahrene pharmazeutisch-technische Assistenten (PTA) zur vorübergehenden Aufrechterhaltung des Betriebs von Apotheken in ländlichen Regionen für maximal 20 Tage, davon höchstens 10 Tage am Stück, ihre Apothekenleitung vertreten können. Neben Vollnotdiensten über Nacht werden künftig auch Teilnotdienste in den Abendstunden über den Nacht- und Notdienstfonds bezuschusst.
Apotheken sollen ferner Impfungen mit allen Impfstoffen, die keine Lebendimpfstoffe sind, verabreichen können. Dazu wird neben der Erweiterung der ärztlichen Schulung auch die Vergütungsverhandlung ausgeweitet. Auch sollen in Apotheken und zugelassenen Pflegeeinrichtungen Schnelltests gegen bestimmte gängige Erreger ermöglicht werden. Dazu wird der Arztvorbehalt teilweise aufgehoben.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Bundestagssitzung am 22.05.2026 |
Vier Bürgerfragen. Klare Antworten.
Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?
- Apothekenreform der Bundesregierung beschlossen, um wirtschaftliche Stärkung und erweiterte Befugnisse für Apotheken zu erreichen.
- Gründungsvoraussetzungen für Zweigapotheken werden gesenkt, um die Arzneimittelversorgung in ländlichen Regionen zu verbessern.
- Apotheken dürfen künftig Impfungen ohne Lebendimpfstoffe verabreichen und Schnelltests in Apotheken sowie Pflegeeinrichtungen anbieten.
Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?
- betrifft kleinere und ländliche Apotheken
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- Maßnahmen mit Frist: max. 20 Tage Betriebsvertretung durch PTA
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- Stärkung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für Apotheken
- Herausforderungen durch Fachpersonalmangel und Strukturwandel
- Erweiterung der Befugnisse für Apotheken zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung
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- Apothekenwirtschaft stärken und mehr Befugnisse verleihen
- Gründung von Zweigapotheken in abgelegenen Orten erleichtern
- Impfungen und Schnelltests in Apotheken erweitern
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