Linke: Hamburger Fall zeigt Mängel bei Verjährungsfristen für Vergewaltigung
Hamburg - Regional - aktuelle Fakten und Einordnung
Gesellschaft: Rechtsfragen zu Sexualstraftaten in Hamburg
Hamburg () – Die Hamburger Linken-Bürgerschaftsfraktion hat auf eklatante Mängel im deutschen Strafrecht bei der Verfolgung schwerer Sexualstraftaten aufmerksam gemacht. Anlass ist der Fall einer Hamburger Autorin, die laut einem „Spiegel“-Bericht mutmaßlich von ihrem Ex-Partner vielfach vergewaltigt wurde.
Der Fall weise Parallelen zum französischen Pelicot-Fall auf, zeige aber auch spezifische deutsche Rechtsprobleme, teilte die Fraktion am Freitag mit.
Auf dem beschlagnahmten Rechner des Ex-Partners stellte die Polizei umfangreiches Bildmaterial sicher. Dokumentiert sind demnach 67 mutmaßliche Vergewaltigungen, die unter Betäubung und ohne Wissen der Betroffenen aufgezeichnet worden sein sollen.
65 dieser Verfahren wurden wegen Verjährung eingestellt. Erst eine Beschwerde bei der Staatsanwaltschaft und anschließend bei der Generalstaatsanwaltschaft führten zur Wiederaufnahme des Verfahrens.
Die feministische Sprecherin der Linksfraktion, Hila Latifi, kritisierte die Rechtslage scharf. „Wer in einer Gewaltbeziehung lebt, traumatisiert, kontrolliert oder betäubt wird, kann oft nicht sofort Anzeige erstatten – und genau diese Realität wird durch kurze Verjährungsfristen bestraft“, sagte sie.
Die Verjährungsfrist für Vergewaltigung war im Zuge einer Reform des Sexualstrafrechts von zwanzig auf fünf Jahre reduziert worden. Latifi forderte eine radikale Neuausrichtung des Rechts und unabhängige Beschwerdestellen für Polizei und Justiz.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Justicia (Archiv) |
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