Bundesregierung will intensiver gegen Menschenhandel vorgehen

27. Mai 2026

Politik - aktuelle Fakten und Einordnung

Gesellschaftliche Reformen im Strafrecht in Berlin

() – Das Bundeskabinett hat eine umfassende Reform des Strafrechts beschlossen, um den Kampf gegen Menschenhandel und sexuelle Ausbeutung zu verstärken.

Der Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) sieht unter anderem vor, neue Ausbeutungsformen wie Leihmutterschaft, Adoption und Zwangsheirat unter Strafe zu stellen. Zudem soll eine Nachfragestrafbarkeit eingeführt werden, die es ermöglicht, Personen zu bestrafen, die wissentlich Dienstleistungen von Opfern des Menschenhandels in Anspruch nehmen.

Hubig erklärte, dass Menschenhandel eine brutale Form der Ausbeutung sei, die auch in weit verbreitet ist. „Unser Rechtstaat muss entschlossen und effektiv gegen diese menschenverachtende Form von Kriminalität vorgehen.“ Die Reform ziele darauf ab, Strafbarkeitslücken zu schließen und die Strafrahmen für besonders schwere Formen der Zwangsprostitution zu erhöhen. Die Ministerin hob hervor, dass sexuelle Ausbeutung besonders erniedrigend sei und häufig Frauen und Mädchen betreffe. „Wir wollen Frauen und Mädchen insgesamt besser vor Gewalt schützen. Strenge Strafen für Zwangsprostitution gehören zwingend dazu.“

Der Gesetzentwurf sieht auch eine Neufassung der Strafvorschriften zum Schutz vor sexueller Ausbeutung vor. Die Tatbestände sollen übersichtlicher gestaltet und die Strafrahmen angehoben werden, um Täter konsequenter zur Verantwortung ziehen zu können. Mit dem Gesetzentwurf soll zugleich die geänderte europäische Richtlinie gegen Menschenhandel umgesetzt werden. Der Entwurf wird nun dem Bundesrat und dem Deutschen Bundestag zur weiteren Beratung vorgelegt.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
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  • Reform des Strafrechts zur Bekämpfung von Menschenhandel und sexueller Ausbeutung beschlossen.
  • Neue Straftatbestände für Leihmutterschaft, Adoption und Zwangsheirat.
  • Einführung von Nachfragestrafbarkeit für Personen, die wissentlich Dienstleistungen von Opfern in Anspruch nehmen.

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  • Betrifft Frauen und Mädchen, besonders in Bezug auf sexuelle Ausbeutung und Zwangsprostitution
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  • Reform des Strafrechts zur Bekämpfung von Menschenhandel und sexueller Ausbeutung
  • Einführung neuer Straftatbestände für Leihmutterschaft, Adoption und Zwangsheirat
  • Erhöhung der Strafrahmen für Zwangsprostitution und strafbare Nachfrage von Dienstleistungen von Opfern

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  • Einführung neuer Straftatbestände für Leihmutterschaft, Adoption und Zwangsheirat
  • Nachfragestrafbarkeit für Personen, die bewusst Dienstleistungen von Opfern des Menschenhandels in Anspruch nehmen
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