EU knüpft Reform des Emissionshandels an Investitionspflicht

29. Mai 2026

Politik - aktuelle Fakten und Einordnung

EU-Politik zur Dekarbonisierung in Unternehmen

Brüssel () – Die EU-Kommission will Unternehmen dazu verpflichten, in die Dekarbonisierung in Europa zu investieren. An diese Bedingung soll die geplante Abschwächung des Emissionshandels als wichtigstem EU-Klimaschutzinstrument geknüpft werden.

Das berichtet das „Handelsblatt“ unter Berufung auf hochrangige EU-Beamte. EU-Klimakommissar Wopke Hoekstra bestätigte das Vorhaben dem Blatt auf Anfrage. Die EU müsse sicherstellen, dass auch die große Mehrheit der Unternehmen im Mittelfeld bei der Erreichung der Transformationsziele eine vielversprechende Zukunft vor sich habe. Das bedeute Flexibilität, die jedoch an Auflagen und Investitionen geknüpft sei, die in Europa getätigt werden müssten.

Zwar will die EU-Kommission den Europäischen Emissionshandel (ETS) im Rahmen einer umfassenden Reform noch vor der Sommerpause an die abgeschwächten 2040-Klimaziele anpassen. Unter anderem ist geplant, über einen längeren Zeitraum als bisher vorgesehen kostenlose Zertifikate auszugeben. Gleichzeitig will sie Unternehmen aber vorschreiben, die dadurch eingesparten Summen in die Transformation ihrer Werke in Europa zu investieren. Das sei bislang noch nicht ausreichend geschehen, hieß es von Insidern. Die EU will dadurch auch verhindern, dass die Industrie abwandert und sich CO₂-Emissionen ins Ausland verlagern.

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Bildhinweis: Chemie-Anlagen (Archiv)

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  • Unternehmen sollen in die Dekarbonisierung in Europa investieren.
  • Abschwächung des Emissionshandels wird an diese Investitionen geknüpft.
  • kostenlose Emissionszertifikate sollen über einen längeren Zeitraum vergeben werden.

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  • Abschwächung des Emissionshandels wird an Investitionen in Europa gebunden.
  • Es sind Auflagen und Investitionen erforderlich, um Flexibilität zu gewährleisten.
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